82uJ am 18.12.2011 zuletzt bearbeitet 18.12.2011 Hallo allerseits.
Habe mit der
Solstice 1101, einer absolut genialen Zusatzlampe vor allem jetzt in der Dunkelzeit sehr gute Erfahrung gemacht. 10 Watt, 900 Lumen!, wasserdichtes Alugehäuse, 0,8 A Stromverbrauch, etc. D.h, kann auf sie so gut wie nicht mehr verzichten, auch um selbst besser gesehen zu werden. Relativ tief am Sturzbügel montiert sogar der ideale Nebelscheinwerfer. Hab sie aber nur an, wenns auch notwendig ist.
Nun ja, sie ist ja nicht StVO zugelassen. Wahrscheinlich grade wegen ihres Leuchtvermögens bzw. Helligkeit. Jetzt gibt es aber in der Bewerbung folgenden Satz:
"Diese Scheinwerfer dürfen im Bereich der StVO nur als 'Arbeitsscheinwerfer' betrieben werden. Ein separater Schalter ist also unbedingt notwendig."
Na ja, "Arbeitsleuchten" haben ja viele strassenzugelassene Arbeitspferde, auch Fahrräder fahren immer öfter mit starken Led-Scheinwerfern. Die Frage ist, wäre das als Arbeitsleuchte nur auf Grund des zusätzlichen Schalters StVO-Konform? Also nicht im Zustand "an" im öff. Strassenverkehr "erwischen" lassen, aber sonst funktionsfähig montiert polizeikontrollensicher?
Zusatzfrage, wie siehts in anderen Ländern als D aus, z.B. in NL, Österreich, Italien?
Gruß,
H.-W.
Für solche Fragen kann ich die Verkehrsrechtsberatung des ADACs empfehlen. Dort bekommt man als Mitglied immer recht schnell schlüssige Antworten. Meistens mit den entsprechenden Paragraphen etc gespickt.
Ich kenne das nur so das alles an Beleuchtung ein E Zeichen haben muß.Arbeitsleuchten sollten natürlich einen zusätzlichen Schalter haben.Nur eine Transalp ist kein Arbeitsgerät wie ein Traktor oder Unimog der zu irgendwas dient.
Grüsse Ralle
Ein Scheinwerfer, der offensichtlich der Straßenausleuchtung nach vorne dient,
wird kaum als Arbeitsleute durchgehen.
Da müsstest du schon plausibel machen können, für welchen die Arbeitszweck das
Moped eingesetzt werden soll.
(z.B. einen Frontlader dran bauen.....)
Ich mach mir dann 'n kleines Schäufelchen dran, sag im Winter, das wär 'ne Schneeräum-PD10, in den anderen Jahreszeiten, das wär 'ne Ackerfurch- und Erntehelfer-PD10, und warte auf den Gegenbeweis.
Danke für Eure Antworten
Gruß,
H.-W.
Sebastian99 am 19.12.2011 zuletzt bearbeitet 19.12.2011 Gem. § 49a Abs. 1 StVZO dürfen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt sich daher, dass allein die Ausrüstung entgegen der Vorschrift einen Verstoß darstellt. Eine Nutzung im Einzelfall ist nicht notwendig, da lichttechnische Einrichtungen ihre Eigenschaft nicht durch Abtrennung vom Stromkreis verlieren (vgl. Hentschel § 49a StVZO Rn. 5).
Dem entnehme ich mal, dass es an und für sich egal ist ob die Leuchte an ist oder nicht. Wenn sie an ist wirds wohl eher auffallen, aber wenns auffällt sollte es für die Strafe unerheblich sein ob an oder aus.
Und ein Motorrad wird sich wohl unmöglich als Arbeitsmaschine deklarieren lassen
Hallo zusammen,
Gemäß Wikipedia können Mopeds übrigens keine Arbeitsmaschinen sein, von daher gilt da die Ausrede mit dem "Arbeitslicht" auch nicht wirklich.
Was ich allerdings auch definitiv mal testen würde, wenn ich mit 2x900 Lumen durch die Nacht beame, ob und wie ggf. diese Scheinwerfer den Gegenverkehr blenden. Da würde ich wirklich mal einen Kumpel oder die Freundin mit dem Auto mir entgegen kommen lassen, damit die mir nacher sagen, ob das sehr stört.
Weil: Wenn man da in heimischen Gefilden bald als "Mr. Beamer" verschrieen ist, dann dürfte auch irgendwann mal daheim die Rennleitung auftauchen und sich das Moped genauer ansehen. Und unter den o.s. Aspekten (Arbeitslicht am Moped - Ja, nee, ist klar) dürfts dann Geld kosten.
Solong,
Gruß Frank
P.S: 900 Lumen ist ne Menge Holz, wenn man bedenkt, das selbst starke LED-Taschenlampen wie eine P14 von Zweibrueder.de "nur" 210 Lumen haben...
Sebastian99 am 19.12.2011 zuletzt bearbeitet 19.12.2011 900Lumen blenden wohl besser als jedes Fernlicht
82uJ am 19.12.2011 zuletzt bearbeitet 19.12.2011 Also jetzt bitte wieder runter kommen. Erstens, wenns nicht erlaubt ist, gibts auch keine Ausreden. Insofern war das vorläufige Fazit gerade auch nicht ganz so ernst gemeint, nachdem die Frage mit dem Arbeitsgerät geklärt war.
Keine Angst vor den 900 Lumen. Ich glaube, dass ein vernünftiges modernes und zugelassenes Fernlicht an modernen PKW's wohl mehr als 900 Lumen bringt. Es kommt wohl eher darauf an, wohin es Scheint. Auf den Boden, oder in die Augen, ist es eher diffus, oder gebündelt.
Das Licht dieses "einen" Zusatzlichtes ist kein sog. "Thrower", wie es unter den starken Led-Handlampen gang und gäbe ist, sondern strahlt das Licht wie ein standard Nebelscheinwerfer.
Geblendet habe ich mit meiner Einstellung noch keinen damit bei verschiedenen Tests mit im Auto ggü. sitzenden mir bekannten Personen. Ein Fernlicht unangebracht benutzt blendet da eher.
Damit ist es immer noch nicht "erlaubt", das ist mir klar. Und jetzt frag mich bitte keiner, warum ich es trotzdem dran habe...
;-)
Gruß,
H.-W.
Hallo 82uJ,
schöner Tipp. ich suche auch nach Scheinwerfern. Welches Modell würdest du denn nehmen? Welche Gradzahl?
Grüße
mMn sind solche Umbauten gleichzusetzen mit einem Auspuff ohne E-Nummer/ABE bzw. abgenommenem DB-Killer, kann also bei Kontrolle zur Stilllegung kommen bis du wieder alles zurückgebaut und vorgeführt hast. Das wäre es mir nicht wert, vorallem nicht auf Touren.
"SirDagen" schrieb:...
Welches Modell würdest du denn nehmen? Welche Gradzahl?
...
Hi,
ich glaube, der 15 Grad Medium Beam ist das Beste bei einem Scheinwerfer. Bei zweien wohl dann noch den 35 Grad Wide Beam. Aber beide nicht zu hoch scheinen lassen.
In USA werden die zum Bsp. unter anderem Namen (fällt mir grad nicht mehr ein) als Zusatzscheinwerfer von und bei BMW-Motorrädern angeboten. Darüber hinaus gehören die wohl zum Standardrepertoire für Expeditionsausstatter.
"Sanne" hier aus dem Forum (hi Sanne, hab den Tip von dir
) dürfte die auch kennen:
http://abenteuer-seidenstrasse.net/index.php/blog/vorbereitungen
Gruß,
H.-W.
82uJ am 19.12.2011 zuletzt bearbeitet 19.12.2011 @Sebastian99: Ob Du's glaubst oder nicht im Ggs. zu ausgebauten DB-Killern aus Auspuffrohren dienen die Leuchten wohl eher der Sicherheit.
Abgebaut sind die übrigens innerhalb 1 Min. mit 'nem handelsüblichen Schraubendreher...
Gruß,
H.-W.
Naja das mag sein, wobei das auch wieder eine sehr subjektive Meinung ist.
Aber da dich die Rechtslage im Endeffekt ja anscheint doch nicht schert hättest du dir die Fragerei auch sparen können
"Sebastian99" schrieb:Naja das mag sein, wobei das auch wieder eine sehr subjektive Meinung ist.
Aber da dich die Rechtslage im Endeffekt ja anscheint doch nicht schert hättest du dir die Fragerei auch sparen können
Erstens "schert" mich die Rechtslage schon, aus dem Grunde hab ich gefragt, und zweitens hab ich nicht vor, mir die Hose mit der Kneifzange zu zu machen.
Gruß,
H.-W.
Sebastian99 am 19.12.2011 zuletzt bearbeitet 19.12.2011 Naja muss jeder selber wissen. Aber wenn sich jeder son bisschen was rausnimmt und dann am besten auch noch entsprechend fährt wundert es mich nicht, dass Motorräder nicht die beliebtesten Verkehrsteilnehmer sind.
Falls die Rennleitung was dagegen haben sollte würde ich denen erzählen das es eine Notbeleuchtung sei.Sollte dir Nachts das Abblendlicht ausfallen kannst diese Lampe einschalten und keiner wird geblendet wie beim Fernlicht und deine Weiterfahrt ist damit gesichert.Motorräder haben halt nur 1 Abblendlicht und ist es aus wirds Dunkel.So wird es auch die Rennleitung verstehen.
Grüsse Ralle
Gabs nicht in den Achzigern immer diese Zusatzscheinwerfer, die dann immer mit so Kappen abgedeckt wurden? Glaub das war auch weil sie zu viele Scheinwerfer waren bzw nur für den Wettbewerb zugelassen waren. Glaube mit so einem Parisli könnte man auch durch kommen, gutes Verhandlungsgeschick vorrausgesetzt.
Aber ich finds gut, daß es (außer mir) noch Leute gibt, die äh manchmal nicht ganz vorschriftenkondom sind.
Keine Angst, mein dB Killer ist noch drin... (wo ist der im orig Auspuff eigentlich?)
"ManniTA91" schrieb:Keine Angst, mein dB Killer ist noch drin... (wo ist der im orig Auspuff eigentlich?)
Der fängt gleich hinter dem Krümmer an.
Hallo ihr lieben
ich habe jetzt schon ein paar Dinge angebaut an die Transalp und alle an die Sicherung von dem Kühlerlüfter gehängt.
Wenn ich jetzt noch Zusatzscheinwerfer anbaue sollte ich mal eine separate Sicherung nehmen. Wo genau kann ich denn Strom von der Zündung abnehmen (Bj. 96) - aber vor dem Sicherungskasten. Wie komme ich da an das Kabel?
Danke im Voraus
Grüße
D
Hallo nochmal
ich kaufe mir jetzt auch zwei Lampen
http://www.ledpower24.com/LED-SOLSTICEs/LED-SOLSTICE-1100-STANDARD-2-1x-10W.html
kaufen.
Wenn ich die an die Zündung hängen möchte. Was ist denn das Kabel, welches von der Zündung kommt, wo ich die dranmachen kann (PD06)? Tipp?
Grüße
S.
Hallo S.!
Nachdem du die Dinger an "Zündung" hängen willst, hast du offensichtlich absolut keine Ahnung von Elektrik und gesetzliche Vorschriften interessieren dich wahrscheinlich auch nicht sonderlich.
Aber um einen eventuellen Kabelbrand (mit nachfolgendem Totalschaden der TA) zu verhindern, wäre es sicher nicht verkehrt, wenn du dir die Dinger von jemanden mit Ahnung von der Materie anschließen lässt.
LG Andi
"Andi" schrieb:Hallo S.!
Nachdem du die Dinger an "Zündung" hängen willst, hast du offensichtlich absolut keine Ahnung von Elektrik und gesetzliche Vorschriften interessieren dich wahrscheinlich auch nicht sonderlich.
Aber um einen eventuellen Kabelbrand (mit nachfolgendem Totalschaden der TA) zu verhindern, wäre es sicher nicht verkehrt, wenn du dir die Dinger von jemanden mit Ahnung von der Materie anschließen lässt.
LG Andi
Na, na, na, jetzt hatten wir grad erst das "Fest des Friedens", und dann solche Worte. Mach doch lieber einen konstruktiven Vorschlag bez. des Anschlusspunktes, anstatt mit "gesetzlichen Vorschriften" und "Kabelbrand" und "Totalschaden" um dich zu schmeissen. :LOL:
Du scheinst ja über entsprechendes Wissen zu verfügen.
Gruß,
H.-W.
Hey, hallo
mir ist gerade eingefallen, dass man sowas mit einem Relais macht. Hatte ich vergessen. Frage ist damit gelöst. Danke.
Grüße