Hoi
wenn ich das
Bundesrat
Drucksache
771/16
15.12.16
Vk
- In - R
Verordnung
des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur
richtig lese gilt die situative Winterreifenpflicht für einspurige Fahrzeuge nicht.
Seite 14
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass Ziel
Mit der vorliegenden Verordnung sollen die technischen Anforderungen an Winterreifen und
die Fahrradbeleuchtung in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), der Straßenver-
kehrs-Ordnung (StVO), der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) und der Verordnung über die
Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) im Sinne des
Verbrauchers und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geändert werden.
II. Inhalt der Regelung
Die bereits geltende situative Winterreifenpflicht mit der Festlegung, dass bei winterlichen Wet-
terverhältnissen entsprechende Winterreifen verwendet werden müssen, wird weiterhin in § 2
Absatz 3a StVO geregelt. Einspurige Kraftfahrzeuge (Kleinkrafträder, Krafträder etc.) sowie
motorisierte Krankenfahrstühle und Stapler werden von der situativen Winterreifenpflicht ausge-
nommen.
links
Gruß