Hallo Leute,
ich habe mir kürzlich eine Honda Transalp gekauft und bin auch soweit super glücklich mit ihr. Nun habe ich auf meinem Farzeugschein unter Punkt 22 "Bemerkungen und Ausnahmen folgenden Text stehen:
"Zu G:204 M.Hauptständerausn.:FAHRTRICHTANZ.FEDERND BEFESTIGT * FABR.SCHILD IN FZ-MITTE AM RAHMEN R. * REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN * AM 27.09.95 VOM BMV STV 14/36.39.21/-30/25 S 95 AUSNAHMEGEN. GILT BZGL. §49 STVZO ALS VOR DEM 01.10.95 ERSTMALS IN DEN VERKEHR GENOMMEN * M.AUSTAUSCHBREMSSCHLAUCHLEITUNG.T YP SPIEGLER F. KENNZ.KBA 608
19*WINDSCHILD TYP WVM, KENNZ.KBA 90512*KRAFTRADZENTRALSTÄNDER, KENNZ.FIVE STA RS, HERST. JF MOTORSPORT GMBH*ZU J,4,5,P.2/4,T,Q,U,1/3;LEIST.RED.D.GEÄND.ANSAUGSTUTZEN KENNZ.:25KW*ABE-NR: E512***"
Ich muss gestehen, dass ich hiermit relativ wenig anfangen kann. Könnte mir das eventuell bitte jemand übersetzen ? Würde mich riesig freuen!
LG sMjuuu
Technik: Erklärung der Infos auf Fahrzeugschein
- Moin,
ich würde mal Zusammenreimen
Du hast an Deiner TA einen Hauptständer, der ist Original nicht dran.
Dein Fabritaktionsschild findest Du über der rechten Fussraste am Rahmen (mittig..), hast Du wohl nicht nur die Standardgrößen für Reifen im Fahrzeugschein (?)
Dseweiteren scheints Du Stahlflex Bremsleitungen der FA Spiegler an der TA zu haben. Auch dein Windschild ist nicht mehr das Originale, der Haupständer ist wohl einer der FA Five Stars.
Allerletzt scheint Deine TA einmal auf 25 KW gedrosselt gewesen zu sein. oder ist es noch.
Gruß
Peter - ich teile das mal auf in die Eintragungen ab Werk und die nachträglich eingetragenen, also zuerst die originalen
"Zu G:204 M.Hauptständerausn.: -
G ist das Leergewicht, das beträgt 204kg, wenn das Krad einen Hauptständer hat.
FAHRTRICHTANZ.FEDERND BEFESTIGT *
Nach §54 StVZO dürfen nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger nicht an beweglichen Fahrzuegteilen befestigt sein, darm hat man damals diesen Hinweis in die Papiere reingeschrieben, damit das bei einer Kontrolle klar ist, dass es so seine Richtigkeit hat.
FABR.SCHILD IN FZ-MITTE AM RAHMEN R. *
nur ein Hinweis, wo das Typschild sitzt
REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN *
Die Anzahl der genehmigten Reifenfabrikate ist zu groß um alle im Fahrzeugschein aufzuführen, darum wird auf die Fahrzeug ABE verwiesen.
AM 27.09.95 VOM BMV STV 14/36.39.21/-30/25 S 95 AUSNAHMEGEN. GILT BZGL. §49 STVZO ALS VOR DEM 01.10.95 ERSTMALS IN DEN VERKEHR GENOMMEN *
§49 StVZO regelt das Geräuschverhalten, das Fahrzeug entspricht nicht mehr den Anforderungen die es am Tag seiner Erstzulassung haben müßte. Es gibt bei diesen Stichtagen immer Übergangsregelungen, dann gelten die bereits produzierten Fahrzeuge diesbezüglich als vor dem Datum, an dem die neue Vorschrift in Kraft tritt als zugelassen. Ansonsten wären sie nicht mehr zulassungsfähig
Bisher waren die Einträge original, jetzt kommen die zusätzlichen Eintragungen, die durch Änderungsabnahme nachgetragen wuurden.
M.AUSTAUSCHBREMSSCHLAUCHLEITUNG.T YP SPIEGLER F. KENNZ.KBA 60819*
Dein Motorrad ist mit Stahlflexbremsleitungen des Herstellers Spiegler ausgerüstet. Das ist gut, das Bremsverhalten bzw die Bremskraftübertragung wiurd erheblich besser.
WINDSCHILD TYP WVM, KENNZ.KBA 90512*
Dein Motorrad hat ein Windschild von WVM oder zumindest war damal eines nachgerüstet / umgerüstet
KRAFTRADZENTRALSTÄNDER, KENNZ.FIVE STA RS, HERST. JF MOTORSPORT GMBH*
Das Motorrad hat einen Hauptständer des Herstellers Five Stars
ZU J,4,5,P.2/4,T,Q,U,1/3;LEIST.RED.D.GEÄND.ANSAUGSTUTZEN KENNZ.:25KW
Das Fahrzeug wurde durch geänderte Ansaugstutzen auf 25kW gedrosselt, die o.g. Felder im Fahrzeugschein enthalten geänmderte Daten durch die Drosselung.
*ABE-NR: E512*
Das Fahrzeug hat die Betrieberlaubnisnummer E512 (nationale Zulassung) , so kann man in der BE die Reifenfreigaben nachsehen.
***"
Die Eintragungen sind hier zu Ende - Herzlichen Dank, nun weiß ich Bescheid ;)
LG Sandro - Hi Sandro,
eine 25kW Drosselung macht heute gar keinen Sinn mehr.
Die einzige Drossel, die man eventuell brauchen kann, ist die auf 49 PS. Dann darf man die Alp auch als Fahranfänger mit dem neu erworbenen Möp-Schein fahren.
Wenn Du mehr fahren darfst, lass die Alp entdrosseln (oder machs selbst). Dann beim KÜS als offen eintragen lassen. Kostet wahrscheinlich sogar weniger Versicherung, wenn sie offen ist.
Schönen Gruß
Steiner
EDIT: 49PS sind dann 35kW !