Hallo liebe Leute,
also, ich hab mir letztes Jahr ne PD06 gekauft als 27PS version, wie ich übern winter festgestellt hab ist die natürlich offen, also die normalen Stutzen drauf und Bedüsung angepasst.
Ich möchte das Umtragen lassen, damit alles wieder seine Korrektheit hat. Außerdem muss ich zur HU und würd das gern gleich in einem Zug erledigen. Wer darf so ne Änderung abnehmen? Dürfen das beide Organisationen? Gibt ja da glaub so ne komsiche Regelung.
Und was muss man für diese Umtragung mitführen? Denn ,da ich keine Drossel ein oder ausgebaut hab besitze ich natürlich auch 0 Papiere für die Änderung.
Mit freundlichen Grüßen
Max
Technik: Drossel Austragen bei Tüv oder Dekra?
- Hallo Max,
Regelung für Eintragung von Änderungen / Abnahmen:
TÜV -"alte" Bundesländer; DEKRA - "neue" Bundesländer
zusätzliche Papiere brauchst Du wohl nicht, denn praktisch ist das Mopped ja nur wieder im "originalzustand".
Und wenn Du das dem Prüfer plausibel erklärst,Salü Max,
meines Wissens nach kostet das aber Gebühr (ca. 30 EUR).
Außerdem würde ich nachsehen, was im Fahrzeugschein für eine kw-Angabe
eingetragen ist !
Gruß FrankHallo Max,
ich habe das am Dienstag auch machen lassen. Ich hatte die ausgebauten Drosseln mit und die dazugehörigen Papiere. Hat den guten Mann von KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsverein freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V.) aber nicht interressiert. Ich war also nicht beim TÜV.
Der Änderungsnachweis hat 31 Euronen, TÜV und AU 62.- und die Änderung in den Papieren (auf der Zulassungsstelle) nochmal knapp 12.- gekostet.
Gruß ThorstenIch glaube 50PS Versionen die nachträglich gedrosselt wurden sind was anderes wie die Versionen die ab Werk schon auf 27PS gedrosselt waren.
Da du ja geprüft hast, ob offene stutzen mit entsprechender bedüsung drin sind würd ich einfach mal zu nem Prüfer gehen und fragen was der dazu meint. Dekra und TÜV gehen auf jedenfall. Denke auch alle anderen Prüforganisationen die HU und AU abnehmen. Also KÜS bspw.Die Abnahme der Leistungsänderung können, bis auf wenige Ausnahmefälle, grundsätzlich fast alle Überwachungsorganisationen durchführen, also neben TÜV, DEKRA auch GTÜ, KÜS usw.......
Die erforderlichen Unterlagen sollten aber schon vorhanden sein.
Falls es eine Rückbau auf den Orginalzustand ist, können die alten Fahrzeugpapiere genügen, ansonsten braucht man die Papiere von Honda.
Beispiel:
http://honda.de/fahrerhandbuecher/XL600V_PD06_91-93.pdf
TomAch stimmt, gar nicht dran gedacht, dass das Gutachten auch zum entdrosseln von werksgedrosselten Mopeds gilt. Denke das sollte das Dokument der Wahl sein. Dekra hats bei mir auf jedenfall auch zum drosseln akzeptiert. Farbiger Ausdruck hat gereicht (ohne Hondastempel/Unterschrift).