Hallo zusammen,
ich bin seit letztem Jahr glücklicher Besitzer einer PD10. Jetzt habe ich neue Reifen benötigt und mich für einen Satz ContiTrialAttack 3 entschieden.
Da es ein DOT2020 Reifen ist und ich eine Reifenherstellerbindung eingetragen habe, trifft mich direkt die neue Reifenverordnung. Bei der Größe habe ich mich für die eingetragen Größe (hinten 120er) entschieden. In der Herstellerbescheinigung von Conti ist der Reifen aufgeführt, jedoch steht da "eine Begutachtung nach §19(2) StVZO ist erforderlich". Daher bin ich direkt zum TÜV gefahren um zu klären was ich machen muss (Einzelabnahme, Eintragung oder was auch immer). Am Ende war das Ergebnis, dass ich gar nichts machen muss (auch keine Eintragung). Der Sachverständiger hat mir eine Kopie einer Seite aus einer Handlungsanweisung des AKE mitgegeben. Darin steht, dass eine Abweichung von Reifenhersteller -/ Profil auch bei einem Motorrad mit ABE zulässig ist. Diese Matrix und die Herstellerbescheinigung solle ich mit mir führen. Finde leider nicht wie man das Dokument anhängt.
Grüße Holger aus Nürnberg
Technik: DOT2020 Bereifung ContiTrialAttack 3
- Korrekt !
Eine Begutachtung zur Erteilung eine Einzelbetriebserlaubnis brauchtst du bei den Reifen ab DOT 2020, wenn die Reifengröße sich nicht mehr im Bereich der Serienbereifung befindet.
Bei der PD06 und PD10 ist z.B. auch der 130/80 R17 ab Werk in der Betrieberlaubnis enthalten und darf mit der Freigabe des Reifenherstellers gefahren werden.
Wäre da auch ein 140er aufgeführt, müßte der eine Abnahme haben, da die Größe aus dem Bereich der Seriengößen herausfällt. - Hallo zusammen!
Meine Schlappen müssen runter.
Habe mich vorab auch für den Conti Trail Attack 3 entschieden.
Wollte mich aufgrund der neuen Verordnung ebenfalls absichern, bevor ich bestelle.
Der Thread hier stimmte zuversichtlich.
Eine parallel gestellte Anfrage bei einer Überwachungsorganisation schaffte eher Ernüchterung.
In meiner Zulassungsbescheinigung ist von Conti keine Rede.
Nach Aussage vom Fachmann könnte ich nach aktuellen Regeln diesen Reifen mit Reifenfreigabe aufziehen, wenn DOT vor 2020.
Da sich der Pneu seit Auflage immer gut verkauft hat, dürfte es schwer werden, eine alte Pelle zu organisieren.
Die geplanten Dimensionen 130/80-17 für hinten würden auch mit jüngerem Herstellungsdatum gehen, wenn der Hersteller in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt ist.
Entgegen der Zulassung (hier 120/90-17) konnte aus der Fahrzeug ABE der 130er als Variante ausgelesen werden.
Aber auch hier von Conti keine Spur.
Lt. Fachmann führt kein Weg an der Einzelabnahme vorbei, wenn es denn der Trail Attack 3 sein soll.
Offensichtlich gibt es in dieser Übergangsphase Unsicherheiten und wohl auch noch Möglichkeiten ohne Hürden zu seinem Reifen zu kommen, wie die Erfahrung von Holger zeigt.
So werde ich wohl in dieser Angelegenheit entgegen meiner Gepflogenheiten beim TÜV vorstellig werden, bevor ich die Reifen order.
Nervig!
Gruss!
Sven - Nervig und total sinnlos diese Regelung!
- Hallo zusammen!
Erfreuliche Neuigkeiten:
Komme gerade vom TÜV.
Habe dort wegen geplantem Reifenwechsel vorgesprochen.
Ich kann mir die Conti Trail Attack 3 in den Dimensionen
90/90-21 und 130/80-17 ohne Eintragung aufziehen lassen.
Da im Juni ohnehin TÜV ansteht, wechsle ich vorab.
Rein mit den Informationen aus der Zulassung heraus hätten die Unsicherheiten Bestand gehabt.
Ich hatte die Reifenfreigabe von Conti dabei und der MA vom TÜV konnte auf die Werksfreigabe von Honda zugreifen, wo einige 130er Reifen abgelegt sind.
Yesss!
Gruss!
Sven - Hallo Sven,
Du meinst sicherlich die Herstellerbescheinigung von Conti. Reifenfreigaben gibt es soweit ich das mit bekommen habe nicht mehr.
Wie Stephan schon schreibt nur nervig! - und alles andere als klar geregelt.
Die Reifenhersteller bescheinigen zwar, dass man den Reifen fahren darf und aus ihrer Sicht für die aufgeführten Reifenkombinationen keine Bedenken bestehen,
übernehmen aber Textabschnitte aus der Verordnung in ihre Bescheinigung, anstatt dies den Organen wie dem TÜV zu überlassen.
Denn die halten sich an die Handlungsanweisung des AKE nach der keine Eintragung nötig ist.
Fraglich was der Polizist der einem anhält dann mit den unterschiedlichen Aussagen macht.
Conti schreibt übrigens in ihrer Bescheinigung, dass man eine Einzelabnahme (§19-2) braucht und bei Pirelli steht sogar, dass bei Montage eine Erlöschung der Betriebserlaubnis nach §19-2 vorliegt.
Ich habe auch Conti angeschrieben, ob es nicht mehr Sinn macht das weg zulassen und sich auf die aktuelle Gesetzgebung zu beziehen, dann bräuchte sie bei einer Änderung der Gesetzgebung auch nicht alle Herstellerbescheinigung neu zu schreiben.
Aber wie ich schon angenommen hatte haben sie zwar schnell geantwortet, die Antwort war aber ernüchternd – sie könnten nichts anderes ausstellen.
Wie auch immer ich bin glücklich mit dem Reifen und fahre jetzt so!
Anbei die letzte Seite der Handlungsanweisung des AKE, bzw. die Matrix, welche ich laut Sachverständigem mit mir führen soll.
Das gesamte Dokument könnte er mir nicht geben, da es für interne Zwecke wäre. Ich habe es jedoch in einem GS Forum als download gefunden.
Noch ein kleiner Tipp: Falls Du das erste mal einen 130er verbaust achte darauf, dass auch beim Einfedern am Auspuff genügend Paltz ist. Falls nicht Auspuffhalterung aussen anbringen.
Bei meiner Transe hatte der Vorgänger das nicht beachtet und der Reifen war deshalb außen angeschliffen und somit kaputt.
Grüße Holger - Hallo Holger.
Dank für den Hinweis wegen der Halterung!
Schaue ich mir vor der Montage der neuen Reifen an.
Gruss!
Sven