Hallo zusammen,
ich raufe mir seit Tagen die Haare �ber T�V, Honda, Michelin und die deutsche Gesetzgebung..
Zun�chst hatte ich mich im Internet intensiv mit Erfahrungsberichten und Tests von Reifen auseinander gesetzt und bin letztlich zu dem Schluss gekommen, dass der MICHELIN Sirac am besten auf meine Bed�rfnisse passt. Kurz noch gegoogled was das mit der Fabrikatsbindung auf sich hat - und die Fahrzeugscheine mit ausgetragener Fabrikatsbindung hier auf der Seite gefunden. Naja.. die paar � m�sst ich dann halt noch zahlen, dachte ich mir und im schlimmsten Fall Einzelabnahme.
Auf erste Nachfrage beim T�V wurde mir gesagt ich solle den Reifen aufziehen lassen und vorbei kommen. Der zust�ndige Sachbearbeiter des T�Vs S�d in M�nchen weigert sich jedoch hartn�ckig die Reifenfabrikatsbindung aus meinem Fahrzeugschein austragen zu lassen, obwohl ich ihm die Fahrzeugscheine des gleichen Modells von dieser Seite vorgelegt habe bei denen dieser Satz gestrichen worden ist. Wenn sich da andere aus dem Fenster lehnen, w�re das nicht sein Problem. Er macht das nicht, was w�re denn, wenn was passiert? Eine Antwort, was denn passieren k�nne, hatte er jedoch nicht.. Und warum das andere EU-L�nder mit ST/SI Werten und Reifendimensionen abhaken auch nicht. Seine einzige L�sung war die Einzelabnahme auf der Teststrecke des T�Vs, welche mich �ber 4000 � kosten w�rde.
Lachhaft dar�ber hinaus ist, dass genau dieser Reifen direkt vom Hersteller f�r die Baujahre 87-99 meiner Transalp freigegeben ist, jedoch nicht f�r meine (Baujahr '01).
Meine Anfragen bei Michelin nach UBBs werden zwar nett beantwortet mit PDF-Reifenspezifikationen, aber wirklich geholfen wurde mir nicht..
Und nun? Petition bei Honda um uns alle endlich aus den Fesseln der Fabrikatsbindung zu befreien? Habt ihr im Umkreis M�nchen bessere Erfahrungen mit T�V-Testern gemacht, denen ich ggf mal einen Besuch abstatten kann? Andere Empfehlungen?
Viele Gr��e, bleibt sitzen..
Michel
Technik: Die Farce mit der Reifenfabrikatsbindung.. MICHELIN Sirac f�r meine RD10
- Fahr einfach zu einem anderen T�V, dass da Beton oder oftmals eher Gipsk�pfe arbeiten ist bekannt. Reifenfabriaktsbindung austragen ist kein Problem, aber man muss einen m�ndigen versierten T�vver finden. Ich war damals mit der PD10 und danach mit der RD10 beim T�V Offenburg, die haben dort gesagt Reifen montieren und vorbeikommen, wenn gut dann gibts macht er mir die Austragung, Briefkopien interessieren ihn nicht.
- Moin,
a) 87 - 99 und 01 sind zwei, korrekterweise sogar 4 Paar verschiedene Stiefel (87-93/94-95/96-99/00-01)! Au�er dem Namen haben die Moppeds nix gemein.
b) F*ck for T�V - wenn Dir danach ist. Hab auch schon Reifen, die ich mir eingebildet habe ohne Freigabe gefahren. Hat keine Sau interessiert. Wohl auch deshalb weil nix passiert ist. Wie gesagt: das darf gerne jeder mit sich selbst abmachen
c) Anderer Pr�fer, andere Pr�fstelle und meist ist das Problem schon gel�st. Auch das aus eigener Erfahrung beim T�V Ngb. Der eine Pr�fer nahm den Umbau ab, der andere den zweiten nicht. Also den Schichtplan gecheckt und zu Pr�fer No.1 vorgefahren � durch �
Gru� Stefan - Wenn ich da mal so kurz reinfunken darf...
hat wer eine Ahnung wie das in �sterreich l�uft?
Lg Dominik - hmhm.. da wird es wohl drauf hinaus laufen: bei Gelegenheit mal einen anderen T�V aufsuchen und so lange mit den Schlappen weiterfahren..
Trotzdem verstehe ich diese Insel-L�sung von Deutschland mit diesen Vorschriften nicht.. Den einzigen Grund, der mir plausibel hierf�r erscheint ist gute Lobbyarbeit.
Gru�
Michel
Wenn ich da mal so kurz reinfunken darf...
hat wer eine Ahnung wie das in �sterreich l�uft?
Lg Dominik
Ja, bei uns z�hlt nur die Reifen-Dimension die im Zulassungsschein eingetragen ist. Fabrikat ist v�llig wurscht.
Bei der RD10 ist dort allerdings hinten nur ein 120er eingetragen, aber beim �AMTC war es auch kein Problem mit dem 130er ein "Pickerl" zu bekommen- Hallo,
Ja, bei uns z�hlt nur die Reifen-Dimension die im Zulassungsschein eingetragen ist. Fabrikat ist v�llig wurscht.
Det stimmt so nicht. Wenn du eine Freigabe hast, dann ist (inzwischen) die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung v�llig wurscht. So konnte mein (entspannter) Pr�fer mir den 140er an der PD06 zwar nicht mehr eintragen, das ist aber auch nicht mehr n�tig. Bescheinigung mitf�hren reicht, den anh�ngenden Text hab ich mir mal sicherheitshalber hintendrauf gedruckt.
Wenn es aber f�r den Reifen/das Motorrad keine Freigabe gibt, d�rfte es wirklich schwierig werden.
Gruss Manfred
--
Quelle: http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/reifen/motorradreifen/reifenkennzeichnung_motorrad/default.asp?quer=auto_motorrad
Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorr�dern: Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Reifenumr�stungen bei Motorr�der erl�utert. Hierbei werden vier F�lle von �nderungen an der Bereifung von Motorr�dern unterschieden. In allen diesen F�llen ist eine Fahrzeugvorf�hrung bei einem Sachverst�ndigen oder einer �berwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
Es gibt keine Reifenbindung: Es d�rfen alle ECE-gepr�ften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefah�ren werden. Es sind keine zus�tzlichen Dokumente mitzuf�hren.
Es gibt eine Reifenbindung: F�r die Umr�stung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebe�nen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenherstel�ler vorhanden und wird mitgef�hrt.
Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienm��igem Fahrzeugzustand auf eine andere f�r die Serienfelge zul�ssige Reifendimension umr�sten: F�r die Umr�stung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgef�hrt. Eine �nderungsabnahme oder Eintragung der ge�nderten Dimension in die Fahrzeugpa�piere ist nicht erforderlich. Die �nderung darf nicht beanstandet werden.
Eine Reifenbindung f�r die Serienbereifung ist gegeben, zus�tzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serien�m��igem Fahrzeugzustand auf eine andere f�r die Serienfelge zul�ssige Reifendimension umr�sten: F�r die Umr�stung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den �brigen Fahrzeugpapieren mitgef�hrt werden. Eine �nderungsabnahme oder Eintragung der ge��nderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die �nderung darf nicht beanstandet werden. - @FMS
Defensless hat nur auf eine Frage von Mahalika geantwortet .... beides �sterreicher. Und f�r uns �sterreicher stimmt die Antwort, so wie sie von Defensless formuliert wurde.
Deutsche Rechtssprechung geht uns in diesem Fall am A**** vorbei.
@FMS
Defensless hat nur auf eine Frage von Mahalika geantwortet .... beides �sterreicher. Und f�r uns �sterreicher stimmt die Antwort, so wie sie von Defensless formuliert wurde.
Deutsche Rechtssprechung geht uns in diesem Fall am A**** vorbei.
Ich bin grad froh meine TA in �sterreich zu haben und hier zu leben HAHA
@FMS
Defensless hat nur auf eine Frage von Mahalika geantwortet .... beides �sterreicher. Und f�r uns �sterreicher stimmt die Antwort, so wie sie von Defensless formuliert wurde.
Deutsche Rechtssprechung geht uns in diesem Fall am A**** vorbei.
Ich bin grad froh meine TA in �sterreich zu haben und hier zu leben HAHA
wie wahr :) �sterreich is n dankbarer fleck wenns um so zeug geht, auch was parken betrifft hams unsere nachbarn teilweise ned so gschmeidig wie wir hier- und tanken macht bei euch �sis auch noch mehr Spa� und dann die Berge, und das Essen und euer Schm�h....
Fabrikat ist v�llig wurscht.
Das ist in 99% der L�nder dieses Planeten so...und wer f�hrt schon in Deutschland?
http://reisemotorrad.eu- Vielleicht noch ein kleines Update: Fahre sehr zufrieden mit den Reifen, keine Polizei hat's gest�rt und neuen T�V in einer freien Werkstatt gab's auch.. :) Interessiert keine Sau..
- ...solange du keinen Unfall hast und sich kein Gutachter auf die Suche nach einem Grund macht, damit die Versicherung sich vor der Zahlung dr�cken kann