Hallo zusammen,
soviel vorweg, mir ist nichts passiert...
Am Freitag war ich auf dem Weg zum Sommertreffen in die Pfalz (wäre mein erstes gewesen ), als mich ein Mercedes auf den Stern nahm... hat mich übersehen und mir die Vorfahrt genommen. Schaden: Zertrümmerter Koffer und ein verzogenes Heck.
:-(
Ich konnte die Maschine nach dem Aufprall noch abfangen, bin also nicht gestürzt... immerhin, ein kleines Erfolgserlebnis.
Gestern war ich dann beim freundlichen Honda-Händler: Schaden zwischen 1100€ bis 3700€, je nachdem ob neben dem Heckrahmen auch der Hauptrahmen verzogen ist. Letzteres kratzt bestimmt schon am wirtschaftlichen Totalschaden (RD11, Bj. 2005, nur knapp 12tkm)...
Da dies mein erster Unfall mit dem Motorrad überhaupt ist, wäre ich für Tipps im Umgang mit der gegnerischen Versicherung dankbar, ggf. auch per PN.
Besten Dank,
frustrierte Grüße,
Jörg
Off-Topic: Unfall auf dem Weg zum Sommertreffen
- Hallo, Jörg,
erstmal gut, dass dir selbst nichts passiert ist.
Ich persönlich habe (noch) keine Erfahrung im Umgang mit gegnerischen Versicherungen, weiß aber von anderen Motorradfahrern, dass man NICHTS ohne eigenen Anwalt machen soll.
Also keinen Briefwechsel, kein Telefonat, keine Unterschrift,vor allem keinerlei Schuldzugeständnis (was ja bei dir sowieso nicht der Fall ist), nichts ohne Rücksprache mit deinem Anwalt.
Also mein, bzw. der Rat vieler Motorradfahrer: sofort einen Anwalt einschalten und den machen lassen.
Gute Besserung und schnelles "Unfallverarbeiten", das wird alles wieder werden.
Gruß
Claudia - Wichtigster Tipp aus meiner Erfahrung:
- Nicht selber regeln, sondern zum Anwalt gehen.
- Selber einen Gutachter nehmen.
Sonst hat Mann oder Frau nur Ärger mit der Versicherung.
Solltest Du Mitglied beim ADAC sein, gibt es glaube ich eine kostenlose
anwaltliche Erstberatung.
Dann noch alles Gute
Helmut - Vielen Dank schon mal.... aber ist ein Anwalt bei der Schadenssumme tatsächlich erforderlich? Dann sind die "Nebenkosten" ja ggf. höher als die Schadenbeseitigung selbst... geschweige vom Aufwand.
Dachte, es reicht aus, die Kostenvoranschläge mit ein paar Bildern an die gegnerische Versicherung zu schicken.... dann, wenn von ihr gewünscht, ggf. noch einen Gutachter einschalten und gut iss. Will hier keine große Geschichte daraus machen, sondern einfach nur den Schaden repariert haben und wieder fahren... - Falls die andere Seite tatsächlich schriftlich die alleinige Schuld anerkennt und ohne wenn und aber bereit ist jeden Schaden zu begleichen, dann könnte es vielleicht auch ohne Anwalt gutgehen, aber...!!!
Jetzt fällt dem Benzfahrer plötzlich ein, dass du ja auch ein wenig zu schnell gewesen sein könntest und wenn man drüber nachdenkt und überhaupt! Oder seine Versicherung hebt ihn da irgendwo drauf. Muss nicht sein, aber wer weiß, was seine Freunde ihm vielleicht noch raten. Und ein Anwalt weiß, was man wann wo und wie melden oder beanspruchen muss, damit ein Anspruch ggf. nicht verfällt. Alles nur Eventualitäten. Ich war nicht dabei und nur du weißt, wie klar die Sache ist. Ich schließe mich da den anderen Meinungen an, erst recht, wenn die Sache -aus deiner Sicht- so eindeutig ist. Lass dich zumindest anwaltlich beraten. Ein guter Anwalt sollte dir genauer sagen können, was zu tun ist.
Ich drück dir die Daumen, dass du bald wieder auf'm Bock sitzt und zu einem Treffen kommen kannst. Ich war jetzt auch das erste mal da und es hat sich sowas von gelohnt!
Olli, der Elch - Zum Anwalt gehen, die Polizei habt Ihr scheinbar nicht geholt, wär gut gewesen um die Schuldfrage eindeutig zu klären.
Da der Heckrahmen mit dem Hauptrahmen verschweisst ist, ist der Rahmen sowieso Schrott und somit der wirtschaftliche Totalschaden sehr wahrscheinlich. Wie das allerdings geht ist mir noch nicht ganz offensichtlich, konntest Du ausweichen und bist mit dem Koffer ans Auto geknallt? - Ok, ihr habt mich überzeugt, werde mir einen Anwalt nehmen.
Und ja, er hat mich glücklicherweise am Koffer erwischt. Zum Ablauf:
Ortsdurchgangsstrasse. Mein Unfallgegner stand in einer Grundstücksausfahrt, hat eine Lücke zum Rausfahren gesucht. Plötzlich zieht er an, mir schießt es durch den Kopf "der sieht mich nicht". Der Bremsweg hätte nicht ausgereicht, also mach ich einen Schwenker auf die zum Glück freie Gegenfahrbahn, hupe. Dachte schon, ich wäre vorbei, als es krachte und einen Schlag gab, ich wurde nach links verschoben und kam ins schlingern, konnte die Maschine aber abfangen. Der Alukoffer hatte sich durch den Aufprall gelöst, lag auf der Strasse.
Mit Heckrahmen meinte ich das Teil hier: 50230-MCB-610 - Erst einmal freue ich mich für Dich, dass Du heile bist. Habe ich richtig verstanden, dass Du nicht gebremst hast, weil der Bremsweg nicht ausgereicht hätte??? Oder hast Du angebremst, gelöst und dann das Ausweichmanöver gemacht?
Ansonsten gehört bei mir zum Standard, Polizei rufen, Anwalt einschalten und eigener Gutachter. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das so am sinnvollsten ist. Polizei wegen der professionellen Unfallaufnahme, Anwalt wegen der professionellen Abwicklung und der Wahrnehmung Deiner Rechte und eigener Gutachter, damit Du nicht von dem Gegnerischen über den Tisch gezogen wirst. Am besten noch eigene Fotos machen vor Ort, wenn Du abgebrüht bist. Wenn Du im Laufe des Verfahrens eben nicht alles ausschöpfen willst, ist es okay. Man merkt ja auch, ob der Verursacher kooperativ ist. Aber wenn nur eine Andeutung kommt, von wegen, dass Du zu schnell warst, hast Du mal ganz schnell eine Teilschuld am Hals. - Fotos hab ich vor Ort gemacht, auch vom gegnerischen Fahrzeug. Aber da standen beide Fahrzeuge ja schon am Straßenrand, von daher sind nur die Schäden dokumentiert, nicht der Hergang. Wie auch. Mein Unfallgegner sich gleich tausendmal entschuldigt und seine Schuld zugegeben hat, also haben wir beide von der Polizei abgesehen. Außer dem kaputten Koffer und ein paar Kratzern am Kofferhalter hat man an der Alp ja auch nichts direkt gesehen. Auch beim Fahren spüre ich keinen Unterschied.
Reflexhaft hab ich mit Sicherheit kurz angebremst, dann intuitiv das Ausweichmanöver gestartet. Wir reden hier von einem Ablauf in Sekundenbruchteilen.
Nur eins weiß ich: Wenn ich etwas langsamer gewesen wäre, hätte er nicht den Koffer, sondern mein Bein getroffen. So gesehen bin ich mit mit dem Ausgang eigentlich noch zufrieden... Mit Heckrahmen meinte ich das Teil hier: 50230-MCB-610
Ahso ok der Rohrbügel, son Teil hät ich glaub sogar noch rumfahren
Mein Unfallgegner sich gleich tausendmal entschuldigt und seine Schuld zugegeben hat
Die Erfahrung hat aber gezeigt dass sich im Nachhinein manche Leute anders verhalten, als noch in der meinetwegen Schocksituation. Wenn der sich auch anwaltlichen Rat einholt und von dem zu hören kriegt, sie könnten wenn Sie das und das behaupten sich kostenmässig aus der Affäre ziehen, dann knickt der eine oder andere eben ein und ist dann plötzlich auf seinen eigenen Vorteil aus, anstatt dem anderen seinen unverschuldeten Schaden gut zu machen.- ... super, dass Dir nichts passiert ist ... ich würde auf alle Fälle einen kompetenten Anwalt einschalten da sich viele Versicherung bei der Erstattung der Kosten doch bedeckt halten ... habe im Internet schon viel über den Anwalt Heinz Noltemeyer gelesen. Einfach mal googeln und selbst ein Bild machen. Ich bin mit dem weder verwandt noch verschwägert und auch nicht am Umsatz beteiligt ...
- Ohne Wenn und Aber: ANWALT !!! Auf jeden Fall.
- grad noch was gefunden
http://www.adac.de/_mmm/pdf/2011-Unfallbericht-Was_tun_nach_Unfall_34443.pdf - Aus leidvoller Erfahrung: Anwalt einschalten!
In einem ähnlichen Fall wurde meiner Holden im Stau durch einen Auffahrunfall (eher ein Frustabschuss, weil wir im Gegensatz zum Verursacher im Käfig durch den Stau durchkamen) am Mittleren Ring in München der Alukoffer samt Träger und Heckrahmen zerdengelt. Schadenshöhe vergleichbar. Der Weg ausschliesslich über die Versicherung führte dazu, dass wir auf unserem Schaden sitzen blieben und der A…h der's verursacht hatte sich rausreden konnte, umgekehrt er seinen Schaden übernommen bekam und wir noch die Versicherung hochgestuft bekamen. - Hört sich aber alles eindeutig an.Würde keinen Anwalt einschalten.
Die Polizei klärt KEINE Schuldfrage, sondern tauscht nur die Adressen und Versicherungen aus und macht evtl ein paar Fotos. Das kann man selber auch.
Ich würd erst mal zu meiner Vers gehen, denen das schildern und wenn der Unfallgegner doch einen Sinneswandel erfährt könnte man immer noch zum Anwalt rennen.
Meine Frau war in der KFZ Vers Branche und die raufte sich jedesmal die Haare wenn wegen so pillepalle ein Anwalt dabei war. die verdienen sich damit eine Goldene Nase, die Versicherungen müssen's Zahlen Und gebens über steigende Beiträge an uns weiter! - Wenn man sich mit dem Unfallgegner einig ist, kann man es zunächst mal ohne Anwalt versuchen. Unabdingbar ist aber die Wahl eines unabhängigen Gutachters, um der gegnerischen Versicherung gegenüber seine Ansprüche geltend zu machen. Leider aber gibt es dann oft Stress mit der gegnerischen Versicherung, da diese Deine gerechtfertigten Ansprüche versuchen zu kürzen, wo es nur geht. Und dann geht nichts mehr ohne Anwalt.
- Meinst du der Anwalt macht dann ein Gutachten????.
- Natürlich macht der Anwalt kein Gutachten - das hat ja bereits der unabhängige Gutachter erstellt. Wenn aber die gegnerische Versicherung Teile des Gutachtens nach eigenem Gutdünken nicht anerkennt und eigenmächtig Geld streicht, kommst Du alleine nicht weiter. Bin gerade in einer solchen Situation - unverschuldeter Autounfall. Ich möchte mich keineswegs bereichern, aber es ist nunmal so, dass ich so gestellt werden soll, als wäre der Unfall nicht passiert. Und zu verschenken hat glaube ich keiner was, oder?
- Hallo Leute! Das mit der Polizei könnt ihr in so einem Fall vergessen.
Die kommen nur wenn die Schadensumme sehr hoch ist, ein Firmenfahrzeug beteiligt ist oder eine Körperverletzung vorliegt. Ansonsten klar pro Anwalt.
Gruß Klaus - Hallo zusammen,
wow, vielen Dank für Eure Antworten!!!
Ich werde jetzt mal sehen, wie sich die Versicherung und mein Unfallgegner verhält. Fotos und Kostenvoranschläge sind eingeschickt. Sollte die unkomplizierte Reparaturfreigabe kommen (soll es ja auch geben), sich herausstellen, dass der Rahmen keinen Schaden hat, ist ein Anwalt wohl nicht nötig.
Bei den ersten Anzeichen von Komplikationen oder wenn ein Gutachter ins Spiel kommt, wird der dann aber eingeschaltet, mit meiner Rechtsschutzversicherung ist das vorab schon geklärt. Von daher sehe ich das jetzt mal ganz entspannt... es gab keine Personenschäden. Ist das Wichtigste.
Grüße,
Jörg - @Jörg,
Ich glaube das ist der richtige Weg und wirst sehen das geht gut. selbst wenn der Unfallgegner es plötzlich anders sieht. Bei einer eindeutigen Vorfahrtverletzung wird er nicht raus kommen. Deine Vers ist ja auch nicht gewillt einen Teil zu Zahlen wenn es nicht sein muss. Trauts euren eigenen Versicherungen! Da sitzen auch nicht nur Idioten und Gehilfen wird einen da auch oft gut!
@Thomas
Es ist durchaus ein normales Verfahren einer Versicherung Teile eines Gutachtens Anzupassen. Dabei handelt es sich zB um Verbringungskosten, regionale Tagessätze unberücksichtigte Vorschäden und dergleichen. Bist du wirklich nicht mit den Veränderungen einverstanden kannst du ein Gegengutachten veranlassen und es kommt zum Vergleich auf Sachverständigen Ebene. Erst wenn dabei noch Streitigkeiten bestehen kann ein Anwalt hilfreich sein. Aber aufpassen. Manche Rechtsschutzversicherungen können es ablehnen bei geringen Streitwert oder Aussichtslosigkeit die Anwaltskosten zu übernehmen.
So hat mir meine Holde das Holde erklärt und die saß lange Zeit als eben solche Sachbearbeiterin bei einer großen Versicherung am Tel bzw Comp.
B.t.w. Eine Freundin von ihr saß in einem Anwaltsbüro als "Tippse". Bei so Bagatellzeug ist einzig die Unterschrift vom Anwalt selber. Sonst NICHTS!
Und zur Polizei: Wenn ich will, dass sie kommt, MUSS sie kommen. ...Die Polizei klärt KEINE Schuldfrage, sondern tauscht nur ...s weiter!
Das habe ich schon mal anders erlebt.
Hatte einen ähnlichen Fall: Gegenverkehr bog vor mir ab, ich weiche aus werde trotzdem erwischt und meine neue -- erste Alp ist Totalschaden (in ner 30er Zone). Habe Polizei kommen lassen (mir tat halt irgendwas weh, dann muss sie kommen). Die nahmen alles auf und gaben dem Gegner, dank unserer übereinstimmenden Auskunft, erst mal ein Ticket, da ja Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Sie fragten mich dann auch ob ich wegen Körperverletzung Anzeige erstatten will. Ließ ich aber sein.
Ich glaube, dass das schon bei der Versicherung geholfen haben könnte. (habe eine neue Alp bekommen).
Außerdem hatte ich letztens einen Schaden gegen über unserer, unter einem Jahr alten, Vespa. Sie wurde auf dem Bürgersteig um gefahren. Hat - trotz meiner Ängste - keiner Schwierigkeiten gemacht.
Grüße und vor allem Dingen, Dir Jörg: viel Erfolg
Grüße Jörg...Die Polizei klärt KEINE Schuldfrage, sondern tauscht nur ...s weiter!
Das habe ich schon mal anders erlebt. …
Was die Polizei nicht klärt sind zivilrechtliche Ansprüche, die sich aus einem Fehlverhalten eines Verkehrsteilnehmers gegenüber einem anderen ergeben. Was sie sehr wohl klärt ist, ob ggf. ein Verkehrsdelikt vorliegt gegen das ein Bußgeld oder ein Fahrverbot zu verhängen ist. Dieses wiederum kann als Indiz für den zivilrechtlichen Teil taugen, muss aber nicht. Dafür gibt's Anwälte und ggf. auch Gerichte.
Gruß Stefan- This is the end....
- Transalp: Totalschaden. Rahmen verzogen. Ging schon an den Honda-Händler meines Vertrauens.
- Versicherung: Umgang wahr unproblematisch und fair. Anwalt wäre übertrieben gewesen.
- Motorradfahren: Geb ich auf, hänge den Helm an den Haken.
Zum letzten Punkt haben die Kommentare meines Sohns (11 Jahre) den Ausschlag gegeben. Und verdammt, er hat recht. Also Feierabend.
Ich hab hier noch jede Menge (zum Teil unverbautes) Zubehör und Ersatzteile liegen, wie Bagster Tankrucksacksystem, neustes TomTom Navi, Schuberth Rider ECall, SW-Mototech Handprotektoren, Zusatzleuchten und und und.... werde ich demnächst hier in die Börse stellen.
Wünsche Euch allzeit gute Fahrt,
Jörg - Ich hoffe, du kommst finanziell jetzt ohne Nachteil davon. Nur weil eine Versicherung den Schaden akzeptiert und regelt, heißt es noch nicht, dass man komplett entschädigt wird.
Die Entscheidung auf zuhören ist bedingungslos zu respektieren. Man kommt an solche Punkt, wo man Sinn, Risiko, Spaß und Kosten abwägt. Das heißt aber auch nicht, dass es eine lebenszeitliche Entscheidung ist. Vielleicht rappelt es einen in 20 Jahren wieder.
Gute Fahrt - mit was jetzt auch immer!