...Quelle ADAC: Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne
Nach französischem Recht ist es nicht erlaubt, sich zu Fuß auf der Autobahn (einschließlich Pannenstreifen) zu bewegen. Fahrer und alle Fahrzeuginsassen müssen sich bei Panne oder Unfall unverzüglich und auf direktem Weg hinter die Leitplanke begeben. Aus diesem Grund ist es daher auch verboten, nach einer Panne oder einem Unfall auf französischen Autobahnen ein Warndreieck aufzustellen.
Auf Landstraßen und innerorts ist das Aufstellen von Warndreiecken dagegen nicht nur zulässig, sondern sogar vorgeschrieben.
Off-Topic: Thema Frankreich: In der EU wird alles gleich...
..... Aus diesem Grund ist es daher auch verboten, nach einer Panne oder einem Unfall auf französischen Autobahnen ein Warndreieck aufzustellen.
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Danke, wußte ich noch nicht.- Herr, lass Hirn regnen und nimm den Bedürftigen die Schirme weg...
Ist ja richtig sinnvoll, wenn bei Dunkelheit und Regen dann kein Warndreieck da steht, damit auch ja niemand das Unfall- oder Pannenfahrzeug sieht. Braucht nur die Batterie platt sein, weil LiMa hin, und schon geht die Warnblinkanlage nimmer...