Hallo zusammen,
ich habe mal hier Petitionsvorhaben eingestellt, die uns als Motorradfahrer betreffen und die ich für sinnvoll halte es geht dabei auch um unsere Sicherheit bzw. um die Verhinderung weiterer Bürokratisierung.
https://www.openpetition.de/petition/online/staudurchfahrung-fuer-motorraeder
https://www.openpetition.de/petition/online/kurzzeitkennzeichen-weiterhin-ohne-tuev-und-au
Die dritte Petition liegt mir persönlich am am Herzen, da ich einfach nicht einsehen will, warum wir für die x te-Soap die 100ste Talkshow produziert von ARD ZDF und den vielen Landesrundfunksendern, die nur Geld kosten und mit denen die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten m.E. weit über den gesetzlichen Auftrag hinaus gehen, monatlich viel Geld zahlen sollen.
Die Rundfunkanstalten können ja ihre Rundfunkfreiheit behalten, das steht nicht zur Debatte, aber die öffentlich rechtlichen sollen es genau so finanzieren wie die privaten mehr verlangt eigentlich niemand.
https://www.openpetition.de/petition/online/ard-zdf-so-gez-nicht-weiter-baden-wuerttemberg
@ Moderatoren: ich hoffe in diesem Forum ist das so zulässig - konnte nichts Gegenteiliges finden -
falls nicht bitte den Beitrag löschen - vielen Dank
Off-Topic: Staudurchfahrung für Motorräder per Gesetz erlauben / Kurzzeitkennzeichen beibehalten
- Die Staudurchfahrt-Petition hatten wir erst kürzlich...
Aber eine Auffrischung kann ja nicht schaden.
http://www.transalp.de/forum/beitraege/off_topic/diese_petition_sollten_alle_mal_unterschreiben/?no_cache=1
Bei der Nummernschildsache bin ich gerne dabei. - Die erste Petition hatten wir schon.
Zur Zeiten muss ich sagen dass ihr bisher stark privilegiert wart.
In AT war das immer schon so oder noch viel strenger.
Es gibt zwar sogenannte Kurzzeitkennzeichen, die sind grün m it einem Sticker drauf wann sie ablaufen.
Aber die über 170€ anmeldegebür ist auch da fällig und machen sie eher praxisfern.
Und ohne gültigen "Pickerl" gibts kein legales Fahren im Straßenvekehr bei uns, wobei man bis zu 4 Monate überzeihen kann.Es wird auch grundsätzlich rückdatiert, das heißt wenn dein Fahrzeug im Juni erstzugelassen wurde ist bis zum jüngsten Gericht der 6te Monat eingestanzt.
Es gibt zwar die Möglichkeit das ändern zu lassen (Motorräder oder Wohnmobile sind da beliebte Kandidaten) aber grundsätzlich nie zu deinem zeitlichen Vorteil.
Das heißt wenn du im Jänner ein Motorrad günstig erworben hast und angemeldet dann kannst das auf Juni umändern lassen, ist aber mit Bürokratie verbunden.
Wir hier in AT wären froh über selbt die neue etwas strengere Regelung für Kurzzeitkennzeichen. - Aber wieso?
Wir können doch die Kennzeichen in der Zeit die wir nicht fahren wollen zurücklegen auf der Zulassungsstelle.
Damit müssen wir für den Zeitraum keine Steuer zahlen ( aber minimum 40 Tage ) und je nach Versicherung auch diese nicht für den Zeitraum ( Unterschiedliche Bestimmungen je nach Versicherung und Abmachung )
Ist super, ich hab ein Zweitmoped angemeldet, und wenn ich damit nur 2 Monate fahren will, dann zahl ich nur die 2 Monate, egal wann ich es aktiviere. - Ja, stimmt alles ... aber bei all dem darf man nie vergessen, dass die ganze Geschichte in DEU viel billiger abläuft als bei uns.
Für das Geld, dass ich für meine 990er als stärkstes Motorrad an Versicherung und Steuer zahle und bei dem beim Wechselkennzeichen eine AT und eine TA mitlaufen, kann man sich in DEU ganz locker drei Motorräder ohne Saisonkennzeichen anmelden, und dann bleibt wahrscheinlich noch was über.
Das hab ich mit Deutschen schon oft durchdiskutiert, wenn sie sich leid gesehen haben wegen unserer Wechselkennzeichenlösung ... nach der Diskussion haben sie sich dann nicht mehr leid gesehen.
Ein weiterer Vorteil bei den Deutschen ist, dass sie mit ihren Motorrädern nur alle 2 Jahre zur HU müssen ... wir müssen unsere Moppeds jählich vorführen und überprüfen lassen ... dafür wird bei uns vieles net so eng gesehen ... - Jetzt mal Butter bei die Fische
Habe keine Ahnung wie das in Österreich läuft.
Mich kostet die Transalp in D , pro Jahr
Steuer: 44,00€
Versicherung: 97,70€ (gibt's bestimmt noch billiger)
Da kann man wirklich nicht meckern - oder !
Ein bezahlbares Hobby. Für mich machen da Saisonkennzeichen -Versicherung keinen Sinn.
Einen direkten Vergleich kann ich noch mit Belgien liefern.
Hatte da mal 'ne Pd06 angemeldet.
Steuer: 34,78€
Versicherung: 117,40.
Grosser Vorteil in Belgien gibt's (noch) keinen Tüv für Motorräder.
Man konnte seiner Fantasie in Bezug auf Umbauten fast freien Lauf lassen.
NB: Autos müssen in Belgien, ab dem Alter von 4 Jahren oder dem ersten Besitzerwechsel jährlich zum Tüv.
Zurück zum Thema.
@ Korsar.
Petition Nr 3 , weil's dir am Herzen liegt, hast Du meine Stimme.
Lang lebe Europa!! - TA bei uns Versicherung mit Steuer ca 280 im Jahr ( müßte nachsehen wieviel genau )
Meine GSX mit 1200cc ca 590 im Jahr . Steuer und Versicherung. - Ja, ich zahl für meine 990er auch ~ 600,- Euronen/Jahr an Versicherung & Steuer (Wird bei uns beides vom Versicherungsträger eingehoben, und die Steuer dann an den Staat abgeführt.
Durch das hinterlegen des Taferls von November/Dezember - Februar/März (je nach Witterung) kann ich mir halt ein Viertel bis ein Drittel der Kosten einsparen - kostet dann aber immer noch 400-450 Euronen.
Vorteil bei uns ist, dass die Hinterlegung an KEIN Datum gebunden ist - bis auf den Mindestzeitraum der Hinterlegung. - Heftig die steuerlichen Unterschiede in Europa....für's gleiche Moped
Das wäre mal 'ne Petition wert
Mich kostet die Transalp in D , pro Jahr
Steuer: 44,00€
Versicherung: 97,70€ (gibt's bestimmt noch billiger)
Also ich zahle um die 37 € pro Jahr bei der HUK. Was hast du denn da versichert ????
PS: Saisonnummern halte ich bei den Kursen auch für Nonsens. Und wenn ich nur einen Tag im Winter fahre, lohnt sich das doch
Heftig die steuerlichen Unterschiede in Europa....für's gleiche Moped
Das wäre mal 'ne Petition wert
Da bin ich eher skeptisch, da die meissten Anpassung dann so erfolgen, dass dann alle die höchsten Beiträge zahlen müssen.- Hab hier mal einen Artikel gefunden:
https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/verkehr/932/im-stau-ueberholen-mit-dem-motorrad-erlaubt/
Durchschlängeln und überholen bei Staus auf Autobahnen durch Motorräder verboten
Ob es sich beim Durchschlängeln um einen unzulässigen Überholvorgang handelt, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zwar nicht explizit geregelt. Einige Regeln aus der StVO machen einen Überholvorgang von Motorradfahrern allerdings unmöglich – zumindest unmöglich im rechtlich erlaubten Rahmen.
1) Einhaltung des Seitenabstand
Beim Überholen muss generell Abstand zum Nebenfahrzeug eingehalten werden. Bei Fahrrädern 1,5 Meter, bei mehrspurigen Fahrbahnen – wie auf einer Autobahn – 1 Meter. Verbunden mit den weiteren in der Folge aufgezeigten Regelungen ein auf einer Autobahn für Motorräder schwieriges Unterfangen.
2) Einhaltung der Fahrbahn
Rechtsanwalt Elsner: „Zwar darf man auch im Stau beziehungsweise bei zähflüssigem Verkehr die Fahrbahn wechseln, doch darf nicht zwischen zwei Fahrbahnen gefahren werden.“ Das aber wird im Stau schwierig. Denn wie soll ein Motorradfahrer ansonsten vorankommen? Zudem kann der Seitenabstand wohl kaum eingehalten werden, wenn auf der Fahrbahn selbst überholt wird. Und ein dritter Punkt kommt hinzu:
3) Einhaltung des Gebots, rechts zu überholen
„Unabhängig der vorherigen Einschränkung darf man als Motorradfahrer schon allein deshalb nicht zwischen Autos hindurch, da dadurch rechts überholt werden würde – und das ist verboten“, erklärt Jörg Elsner.
Hier gibt es allerdings Ausnahmen. So darf dann rechts überholt werden, wenn dem Rechtsüberholenden ein freier Fahrstreifen zur Verfügung steht. Auf einer Autobahn ist dies allerdings nahezu nie der Fall – der Seitenstreifen ist damit nicht gemeint.
Rechtlich unproblematisch können Motorradfahrer also nur auf der ganz linken Spur überholen, die bei voller Fahrbahn allerdings nicht frei ist. Und wenn sie die stehenden oder langsam rollenden Autos links passieren, halten sie wiederum den Seitenabstand nicht ein.
Es darf nur links überholt werden – auch bei Autobahnstau
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zum Überholvorgang von Motorrädern auf der Autobahn bereits 1990 eine bis heute häufig zitierte Entscheidung getroffen. In dem Fall überholte ein Krad-Fahrer (alte Bezeichnung für ein Kraftrad, also etwa ein Motorrad) zwischen der zweiten und dritten Fahrbahn Autos, die nur langsam vorankamen. Dabei überholte er mindestens fünf links neben ihm befindliche Fahrzeuge – und war somit Rechtsüberholer. Das Gericht erkannte darin ein verbotenes Rechtsüberholen (Beschluss vom 30. April 1990; AZ: 5 Ss (OWi) 151/90 – (OWi) 77/90).
Dabei gibt es eine Ausnahmevorschrift, die in §5 der StVO geschrieben steht. Sie bezieht sich auf Fahrrad- und Mofafahrer, die in Ausnahmefällen auch rechts überholen dürfen, zumindest dann, wenn ausreichend Raum vorhanden ist. Dabei müssen sie mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. Aufgrund der oben beschriebenen Einschränkungen bezieht sich das allerdings primär auf das Anstehen an roten Ampeln.
Zusammenfassung: Auch an roten Ampeln ist überholen verboten
Mit der Einschränkung für Mofafahrer gelten die oben angeführten Bestimmungen auch für Motorradfahrer an roten Ampeln. „Auch hier müssen Motorradfahrer sich gedulden“, sagt Jörg Elsner.
Das Karasek-Zitat kann demnach ausgeweitet werden: „Vor Gott sind alle Menschen gleich, vor dem Stau alle Autos – und Motorräder.“ Wer sich als Biker nicht daran hält, dem drohen Bußgelder und Punkte.
Überholen im Stau: Diese Strafen drohen Motorradfahrern
Der Bußgeldkatalog legt recht genau fest, welche Strafen je nach Vergehen drohen. Die wohl häufigsten in der Übersicht:
Überholen trotz Verbot: 70 Euro und ein Punkt in Flensburg (70/1)
Überholen mit zu wenig Seitenabstand: 30/0
Zum Überholen ausgeschert und Nachfolgende gefährdet: 80/1
Überholen bei unklarer Verkehrslage: 100/1
Überholen bei unklarer Verkehrslage mit Überholverbot: 150/1
Überholen bei unklarer Verkehrslage mit Gefährdung: 250/2 und 1 Monat Fahrverbot - für mich gilt trotzdem weiterhin: Ich werde die Strafe riskieren und im Stau auf der Autobahn vorschleichen.
- Ja selbstverständlich risikier ich das auch, zumal mir die "Flensburger Punkte" wurscht sein können.
Ja selbstverständlich risikier ich das auch, zumal mir die "Flensburger Punkte" wurscht sein können.
is ja bei uns in österreich ned so dramatisch. Wenn der Stau "steht" ist das durchfahren bei uns als "Vorfahren" gestattet (§ 12 Abs. 5 StVO - http://www.bikerwelt.at/oe_info/schlaengeln.php )
Jedoch
Bewegt sich der stau, wenn auch sehr langsam, ist es theoretisch ein "Überholen" und daher auch bei uns nicht gestattet, da man in diesem falle die fürs Überholen notwendigen bedingungen erfüllen muss (seitenabstand, eigene spur, nur links - ausser mehrspurig wenn rechts frei e.t.c. p.p.).
Allerdings dürften die bei uns da ned so genau hinschauen. Bin schon oft auch bei zähfließend zwischen druch gefahren, auch an Polizeifahrzeugen direkt und bisher hab ich noch keine vorladung gekriegt. Die einzigen die sich in wien, wenn überhaupt, beschweren sind andere verkehrsteilnehmer die einem diesen kleinen vorteil nicht gönnen mögen.- Ich fahr sogar fast täglich durch die Rettungsgasse auf der Autobahn, selbst an der Polizei vorbei ( ich seh die bei dem Tempo immer zu spät
)
Und hab bis heute keine einzige Strafe bekommen.
Aber in Deutschland ist das wohl anders. - Ui, riskant. Einen Bürokollegen von mir hats vor 4 Tagen erwischt. Er fuhr durch die (tägliche) Rettungsgasse bei def A23 Abfahrt Altmannsdorfer Ast und das kostet ihn nun 72.-
- Ich mach das seit 2 Jahren, eigentlich täglich 2 x ( Ausser Urlaub usw )
Noch nie gezahlt.
Und auch die A23 und A2 - Die Petition hat es sogar in die "Zeit" geschafft.
http://www.zeit.de/mobilitaet/2015-03/stau-motorradfahrer-verkehrsrecht-petition