Bezüglich Action-Cams / Dash-Cams und der Rechtlichen Lage:
Filme ich den verkehr um im falle des unfalles beweismaterial zu haben --> teure straftat, beweismaterial ungültig/nicht zulässig. Filme ich eine schöne Alpenpassage und mache nachher Personen und Kennzeichen unkenntlich --> erlaubt, da touristen ja auch ähnliches machen. Problem ist das Beweisen was die Aufname nun wirklich ist. Solche Cams dürfen übrigens von Polizei jederzeit konfisziert werden.
Link:
http://www.tourenfahrer.de/artikel/artikel/detail/News/verwirrung-um-action-cam-verbot/
Schade das ganze, gerade wegen Unfall und so hab ich meine hauptsächlich Gekauft.
LG
PS: ja schon möglich, dass es vielen hier eh schon klar war, ich jedoch z.b. hab bisher immer hundert verschiedene Meinungen von bekannten/verwanten/freunden/internet dazu (und im speziellen zur Lage Österreich) gehört und es bisher einfach nicht WIRKLICH gewusst, was nun tatsächlich sachlage ist.
Off-Topic: Obacht an die Österreicher und alle die dorthin Fahren
- Das im Tourenfahrer stimmt so nicht.
Die Diskussion gab es schon 100mal.
Das dort ist die Ansicht eines Polizisten, die durch kein Gericht gedeckt ist.
Fakt ist, es geht um systematisches Filmen, also im Auto wegen Verkehrsdelikten ( Auch im Falle des Unfalles, ebenso wie beim Moped )
Denn systematisch gilt als Überwachung und das ist nach dem Datenschutzgesetz verboten.
Nicht verboten ist aber das filmen landschaftlich schöner Strecken und Landschaften.
Denn das gilt nicht als Überwachung.
Mir ist neu, das ein Polizist einfach so was beschlagnahmen darf, wenn er nicht beweisen kann das man systematisch filmt und damit eine Straftat begeht.
Denn er müßte erst beweisen, dann kann er beschlagnahmen ( und nicht umgekehrt, denn so eine Beschlagnahme wäre auch unzuläßig und das Material in einem Gerichtsverfahren höchstwahrscheinlich nicht anerkannt - weil illegal beschlagnahmt )
Kein vernünftiger Polizist wird eine Beschlagnahme durchführen, wenn er damit rechnen muß das der Besitzer dann eine ANzeige macht und das zu Gericht geht.
Meines Wissen ist das aber in Deutschland auch so, Überwachung im Strassenverkehr ist verboten, das dürfen nur Exekutivorgane!!!
Hier mal ein Artikel
Videoüberwachung aus Pkw verboten
Videoüberwachung vom privaten Auto aus ist verboten. Die Datenschutzkommission hat in einer aktuellen Entscheidung die Anfragen für private Videoaufzeichnungen im Straßenverkehr beantwortet: Wer systematisch vom Auto aus filmt, macht sich strafbar.
Sicherheitsbehörden vorbehalten
Ein Antragsteller wollte seine private Videoüberwachung im Auto bei der Datenschutzkommission registrieren lassen. Zu seinem eigenen Schutz, falls er in einen Unfall verwickelt werden sollte, so das Argument. Die Datenschutzkommission lehnte den Antrag ab, sagt deren Geschäftsführerin Eva Souhrada-Kirchmayer: "Hier handelt es sich um eine systematische fortlaufende Feststellung von Ereignissen, und dafür ist im Wesentlichen die rechtliche Befugnis nicht gegeben." ??Denn Privatpersonen dürften ausschließlich jene Bereiche systematisch überwachen, die ihrer Privatsphäre zuzurechnen sind - etwa ihr Haus, ihre Wohnung oder ihr Betriebsgelände, so die ARGE Daten. Die Überwachung des öffentlichen Raumes obliegt jedoch ausschließlich den Sicherheitsbehörden, sagt Souhrada-Kirchmayer: Immer wenn personenbezogene Daten berührt werden, wie Autokennzeichen oder erkennbare Personen, könne das zum Problem werden.
Verwaltungsstrafe droht
Das gilt übrigens auch, wenn man systematisch mit dem Handy aus dem Auto aus filmt, sagt Souhrada-Kirchmayer. Einzelne Aufnahmen - wie etwa zur Beweissicherung nach einem Unfall - seien natürlich weiterhin erlaubt. Wer jedoch systematisch beim Autofahren mitfilmt, muss mit einer Verwaltungsstrafe in der Höhe von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Das im Tourenfahrer stimmt so nicht. [...]
Fakt ist, es geht um systematisches Filmen, also im Auto wegen Verkehrsdelikten ( Auch im Falle des Unfalles, ebenso wie beim Moped )
Denn systematisch gilt als Überwachung und das ist nach dem Datenschutzgesetz verboten.
Nicht verboten ist aber das filmen landschaftlich schöner Strecken und Landschaften.
Denn das gilt nicht als Überwachung.
Hast du den Artikel überhaupt mit Update gelesen? Da steht doch ganz unten genau das drinnen was du da gerade geschrieben hast.
Mir ist neu, das ein Polizist einfach so was beschlagnahmen darf, wenn er nicht beweisen kann das man systematisch filmt und damit eine Straftat begeht.
Wenn ich mich jetzt nicht ganz irre, dürfen die auf Verdacht durchaus auch beschlagnahmen.
Interweb spuckt hierzu nicht all zu viel verlässliches aus.
1) Beschlagnahmung: ohne richterliche Anweisung darf der Polizist es trotzdem zur Beweissicherung tun, muss aber auf Reklamation hin innerhalb von drei Tagen das richterliche Okay nachträglich abholen. §§94, 98 StPO
2) Werden Beweismittel vom Beschuldigten (oder anderen, die ein Zeugnisverweigrungsrecht haben) vernichtet, macht der sich zwar nicht potenziell strafbar (Strafvereitelung), weil er sich selbst ja nicht belasten braucht, aber durch die Beweisvereitelung und die freie Beweiswürdigung kann er schnell in die Situation kommen, in der er plötzlich seine Unschuld belegen muss. Im mindesten wird sein Stand vor Gericht wesentlich verschlechtert sein.
Ist allerdings so wie ich das sehe nach Deutschem Recht, keine ahnung wie es bei uns aussieht, währe aber durchaus mal interessant.
LG- Ich hab nur den ersten Artikel überflogen.
Das Update kannte ich nicht.
Wie gesagt, wenn ein Polizist mal einfach so beschlagnahmt, und man beschwert sich bei Gericht, dann bekommt auch der Polizist Stress, wenn er im Unrecht war.
Das tut sich kein vernünftiger Polizist an, zumindest nicht wegen einer Action Cam.
Da passt die Verhältnismäßigkeit gar nicht.
Und die können wegen sowas sehr wohl Stress bekommen.
Meist machen sie es so, das sie fragen ob es was ausmacht.
Wenn man dann das herausgibt hat man es ja "freiwillig" getan.
Deswegen niemals zustimmen.
Und ich möchte mal sehen wie das ausgeht wenn ein Polizist die Cam "sichert " aber sich dann herausstellt, das man nicht systematisch gefilmt hat.....
Und was den Rest betrifft:
Man muß immer noch bei einer Straftat dem Angeklagten nachweisen das er was gemacht hat, nicht der Angeklagte muß beweisen das er was nicht war.
Ausnahme Verwaltungsstrafen wie zB Geschwindigkeit usw...( wenn ein Polizist Anzeige macht )
Wenn mir also die Behörde ( das Gericht ) nicht beweisen kann das ich mit einer Action Cam systematisch gefilmt habe ( weil ich es zB vernichtet habe ) , wie soll man dann schlechter dastehen?
IM Gegenteil, dann können sie das nämlich nicht beweisen.