"Angelika" schrieb:Du kannst anziehen, was du willst (kurze Hose) oder du für richtig hältst (zB Lederjacke vom C&A), aber für die Folgen musst du eventuell selbst aufkommen...
oder?
Genau das sehe ich als nicht rechtstaatlich an!
Entweder man regelt es, oder man lässt es völlig offen. Es aber jedem selbst zu überlassen und dann haftet er - obwohl er nicht weiß, was für den Gesetzgeber grad als "ausreichende Sicherheitskleidung" gilt? Ich find's nicht korrekt!
Ich fahr übrigens seit Jahren in Jeans - in der Lederhose fühl ich mich nicht wohl und das sehe ich als das größere Risiko an. Müssen meine Versicherungen nun noch haften oder bin ich "rechtstaatliches Freiwild" geworden?
Ich finde da gehören klare Regeln her, WENN man solche Urteile fällt!
Besser wäre es allerdings solche Urteile nicht zu fällen. Denn der Raucher ist im Zweifelsfall an seinem Krebs von rechtstaatlicher Sicht aus auch (noch) nicht selbst schuld! (Obwohl der Staat Warnungen auf den Packungen vorschreibt!)
Vielleicht steht ja bald in meinen Jeans: "nicht auf dem Motorrad benutzen".
Brazil und 1984 haben wir allerdings in anderen Bereichen längst eingeholt.
Ich finde jeden Bereich wichtig, in dem der Staat eben dies nicht tut...
Gruß Frank.
"2mmann" schrieb:Es aber jedem selbst zu überlassen und dann haftet er - obwohl er nicht weiß, was für den Gesetzgeber grad als "ausreichende Sicherheitskleidung" gilt? Ich find's nicht korrekt!
Deswegen sage ich ja, bestenfalls Mindeststandards, aber keine Normen.
Der Gesetzgeber schreibt bei Reifen (nebst der richtigen Dimension - aber die gibt eigentlich der Hersteller vor) ja auch nur eine Mindestprofiltiefe vor aber nicht welcher Reifen verwendet werden muss. (Ich weiß, das ist in Deutschland bei älteren Motorrädern noch anders, aber bei den jüngeren gibt es auch keine Reifenbindung mehr.)
"2mmann" schrieb:"Angelika" schrieb:Du kannst anziehen, was du willst (kurze Hose) oder du für richtig hältst (zB Lederjacke vom C&A), aber für die Folgen musst du eventuell selbst aufkommen...
oder?
Genau das sehe ich als nicht rechtstaatlich an!
Entweder man regelt es, oder man lässt es völlig offen. Es aber jedem selbst zu überlassen und dann haftet er - obwohl er nicht weiß, was für den Gesetzgeber grad als "ausreichende Sicherheitskleidung" gilt? Ich find's nicht korrekt!´
Nun, das ist aber doch keine Sache des Gesetzgebers. Es ist Sache der Versicherungsgesellschaften, was die akzeptieren oder wo sie sich rauswinden. Ebenso, wie "der Staat" keine Arbeitsplätze schaffen kann (obwohl Politikerluschen meist so tun als ob), kann er auch nicht bestimmen, wann private Gesellschaften zu zahlen haben.
Es wird also letztendlich Versicherungssache bleiben, ob die "Jeans" als Sicherheitskleidung gilt oder nicht und das stärkt doch die Eigenverantwortung, oder nicht?
:-D
Keine Angst! Ich will nicht streiten. Ich will nur spielen.

Blitzbirne am 18.2.2016 zuletzt bearbeitet 18.2.2016 @2mmann: *Daumen hoch*
@Varakurt: Der genaue Unterschied zwischen Mindeststandards und Normen ist mir nicht ganz klar. Vielleicht habe ich da den Begriff Norm falsch verwendet ... Wollt ich jetzt aber auch nicht googeln

Ich denke, wir wissen was gemeint ist. Was ok ist bekommt einen Sticker und alles andere eben nicht. So weiss der Kunde, was er anziehen muss um vor Gericht zu bestehen.
@Angelika: Eine Versicherung kann man nicht mit einem normalen Unternehmen vergleichen. Die Lizenz zum Gelddrucken ist mit vielen Auflagen verbunden und unterliegt gesetzlicher Regelungen. Die grundlegenden "Spielregeln", nennen wir sie mal Mindestleistungen, müssen ganz klar Staatssache sein, denn am Ende, wenn es wirklich um größere Beträge geht, wird immer ein Gericht (staatliches Organ) ein Urteil sprechen müssen.
Wäre es anders würden die Versicherungsverträge noch weit umständlicher werden.
Wollen wir alle Entscheidungen profitorientierten Unternehmen überlassen können wir ja auch gleich das Grundgesetz abschaffen
PS: Das Beispiel mit dem Raucher habe ich auch immer im Kopf. Mit welchem Recht bekommt der Raucher seine Behandlungen von der Allgemeinheit bezahlt und der Brillenträger darf schön selbst zahlen!?