Der Oberste Gerichtshof in Ö hat entschieden:
http://kurier.at/chronik/oesterreich/grundsatzurteil-verletzter-motorradfahrer-ohne-schutz-traegt-mitschuld-an-unfallfolgen/181.020.435
Der OGH erklärte die erhöhte Eigengefährdung durch das Fahren ohne Schutzkleidung auch bei kurzen Fahrten für eine "Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten". Das Urteil wird in Fachmedien heftig diskutiert.
Das Höchstgericht verwies auf Entscheidungen in Deutschland, bei denen Schmerzensgeld gemindert wurde, weil verunglückte Biker nur mit Stoffhosen bekleidet waren.
Ein Mitverschulden wegen "Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten" kann übrigens auch Fußgänger auf Schutzwegen treffen, wenn/weil sie bei schlechten Sichtverhältnissen und dunkler Kleidung nicht ohne weiteres auf das Gelingen eines Bremsmanövers vertrauen dürfen.
Fazit: 25% weniger Schmerzensgeld in solchen Fällen.
Der OGH schafft keine Präjudize, dennoch wird sich jedes BG/LG an solche oberstgerichtlichen Erkenntnisse halten = Judikatur/Rechtsprechung.
Off-Topic: Mitschuld wegen fehlender Schutzkleidung
- Wäre schön, wenn die "Rechtsprecher" jetzt noch Normen für Schutzkleidung verbindlich sprechen würden.
So darf doch jeder Hersteller, außer bei Helmen, drauf schreiben was er will und der Kunde weiss am Ende doch nicht, was gut ist und was nicht ... Wäre schön, wenn die "Rechtsprecher" jetzt noch Normen für Schutzkleidung verbindlich sprechen würden.
Na hoffentlich nicht. Bestenfalls Mindestanforderungen.
Ich finde das Urteil schon schlimm genug.- Also ich finde:
- wenn man ohne Schutzkleidung fährt und sich hinlegt, dann ist man selbst Schuld.
- wenn man durch die Schuld eines anderen Verteilnehmers verunfallt, ist der Schuld.
Im Vorliegenden Fall sehe ich jedoch auch eine gewisse Teilschuld. Die ergibt sich für mich aber nicht aus der fehlenden Schutzkleidung allein, sondern aus einem "riskantem" Fahrmanöver (dem Überholen) welches ohne Schutzkleidung durchgeführt wurde. Hier wurde also in zweifachem Sinne ein höheres Risiko in Kauf genommen.
Auf Schutzkleidung bei defensiver Fahrweise zu verzichten, stellt für mich kein Grund für eine Mitschuld bei einem Unfall dar.
Grundsätzlich finde ich die Schmerzensgeld Politik in Europa aber ohnehin witzlos! Was sind den 3000 Euro wenn ich 3 Monate krank bin, evtl in Reha muss und ausserdem für immer entstellt!? Ob ich da 2250 oder 3000 Euro bekomme macht da den Kohl doch nicht fett!
Klar, in den USA wird es mit dem Schmerzensgeld auch etwas übertrieben, aber hier in Europa ist man ja so gut wie gar nichts wert.
Für alle die es interessiert: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2362168/Was-bin-ich-wert%253F---Kulturpalast...#/beitrag/video/2362168/Was-bin-ich-wert%3F---Kulturpalast...
P.s.: Zum Nachdenken: Bekomme ich eine Mitschuld an einem Unfall, wenn ich ein altes Auto ohne Airbags fahre und verletzt werde? Was wenn mein Auto beim NCAP Test nur 4 anstatt 5 Sterne bekommen hat? - Wenn Du länger ausfällst oder in Reha bist bekommst auch deutlich mehr Schmerzensgeld.
Ich bin schon gespannt, wann denn eine Definition von "Schutzkleidung" kommt.
Neon Airbagweste Pflicht?
Oder was sonst? P.s.: Zum Nachdenken: Bekomme ich eine Mitschuld an einem Unfall, wenn ich ein altes Auto ohne Airbags fahre und verletzt werde? Was wenn mein Auto beim NCAP Test nur 4 anstatt 5 Sterne bekommen hat?
Das und noch mehr kann an Diskussionen aus der OGH-Erkenntnis folgen, die ich für durchaus gefährlich halte.
Immerhin gilt sie zB auch für Fußgänger am Fußgängerübergang, wenn diese bei schlechter Sicht zu dunkel gekleidet sind ...
Aus solchen Rechtsanschauungen kann eine Menge folgen, wenn man die "Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten" auf andere Gebiete des täglichen Lebens umlegt.
Der Dicke, der im Café eine Torte bestellt?
Der Autofahrer, der ein älteres Modell ohne ABS fährt?
Die Mutter, die ihr Kind mit 6 alleine zur Schule gehen lässt?
Der Sportler, der sich für eine Risikosportart entschieden hat?
Die Frau, die nicht zu halbjährlich empfohlenen Untersuchungen geht?
Der Skifahrer, der trotz fehlendem Können, die schwarze Piste runterfährt?
Der Typ, der trotz familiärer Alkohol-Vorbelastung abends 2 Bier trinkt?
Das ältere Ehepaar, das sich noch für ein Kind entscheidet?
...
...
Alle selbst (mit)schuld, wenn etwas schiefgeht?
Ich halte es für schlimm, wenn sich diese Lebenseinstellung der "selbst mitschuld"-Ideologie Bahn bricht. Sie führt mE direkt in eine entsoldidarisierte Gesellschaft.P.s.: Zum Nachdenken: Bekomme ich eine Mitschuld an einem Unfall, wenn ich ein altes Auto ohne Airbags fahre und verletzt werde? Was wenn mein Auto beim NCAP Test nur 4 anstatt 5 Sterne bekommen hat?
Das und noch mehr kann an Diskussionen aus der OGH-Erkenntnis folgen, die ich für durchaus gefährlich halte.
Immerhin gilt sie zB auch für Fußgänger am Fußgängerübergang, wenn diese bei schlechter Sicht zu dunkel gekleidet sind ...
Aus solchen Rechtsanschauungen kann eine Menge folgen, wenn man die "Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten" auf andere Gebiete des täglichen Lebens umlegt.
Der Dicke, der im Café eine Torte bestellt?
Der Autofahrer, der ein älteres Modell ohne ABS fährt?
Die Mutter, die ihr Kind mit 6 alleine zur Schule gehen lässt?
Der Sportler, der sich für eine Risikosportart entschieden hat?
Die Frau, die nicht zu halbjährlich empfohlenen Untersuchungen geht?
Der Skifahrer, der trotz fehlendem Können, die schwarze Piste runterfährt?
Der Typ, der trotz familiärer Alkohol-Vorbelastung abends 2 Bier trinkt?
Das ältere Ehepaar, das sich noch für ein Kind entscheidet?
...
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Alle selbst (mit)schuld, wenn etwas schiefgeht?
Ich halte es für schlimm, wenn sich diese Lebenseinstellung der "selbst mitschuld"-Ideologie Bahn bricht. Sie führt mE direkt in eine entsoldidarisierte Gesellschaft.
Genau meine Meinung.
So ein Urteil, ohne dem "Mitschuldigen" vorab genau aufzuzeigen, was der richtige Weg wäre ist einfach fahrlässig. Die Versicherungen werden jetzt bei jeder Gelegenheit versuchen sich damit aus der Affäre zu ziehen. Machen sie doch eh fast überall.
Um das klar zu stellen: Ich bin nicht für Schutzkleidungspflicht! Aber wenn wir unsere zukünftige Rechtsprechung demnächst an solchen Urteilen orientieren, dann muss es auch Normen geben. Alles andere führt doch nur wieder zu schwammigen Urteilen. Und der Leidtragende ist am Ende wieder mal der Versicherungsnehmer.
Mal schauen, wie lange es dauert, bis Fußgänger ohne Airbagjacken und Helm weniger von der Versicherung bekommen. Ob ich das noch erlebe!?- Mich interessiert in dem Fall aus eigenem Interesse, wie sieht das aus, wenn man eine Verletzung erleidet, für bzw. gege die es keine Schutzkleidung gibt?
Im meinem Fall Beckenbruch. Den hätte ich erlitten egal ob mit einfacher Jeans (sowie ich ausnahmsweise wegen anderer Umstände bei diesem Unfall unterwegs gewesen bin) oder wenn ich eine Lederhose mit Knie- u. Hüftprotekoren angehabt hätte.
Das Becken ätte es mir so und anders wegen der Bauform des Tanks zerbröselt.
Trägt man eine Teilschuld und bekommt somit weniger Schmerzensgeld weil man ein Motorrad fährt dessen Tankform sich im Falle eines Unfalles negativ auf das Verletzungsmuster auswirkt? Wobei ja die Verletzung nicht passiert wäre, wenn der andere nicht schuldaft gehandelt hätte!
Ich finde solche Rechtssprechungen eine Frechheit und einen Wahnsinn. Denken die Richter das auch zu Ende, was sie da niederschreiben? - Ich bin überzeugt das dieses Urteil auch nicht auf alle Verletzungen anwendbar ist.
Schürfwunden wegen kurzer Hose ist eine Sache, da hat man ja wirklich etwas Risiko.
Ich werde auch weiterhin zum Bäcker schnell mal mit Tshirt fahren, in dem Bewußtsein, das ich da auch Risiko habe.
Aber es wird vermutlich jeder Fall bei Gericht einmal behandelt werden müßen, bis man jeweils Präsidenzfälle hat.
Es geht immer darum, wäre die Verletzung mit Schutzkleidung zu verhindern gewesen.
in Kurts Fall vermutlich nein.
Wobei, wenn erst einmal die Sachverständigen am Zug sind geht das alles seine Eigenen Wege - hallo ta-gemeinde!
das mit der rechtssprechung (...wieder so ein schönes ung-wort) ist schon manchmal eigenartig. da gibt's den mountainbiker auf einer nicht freigegebenen forststraße - er stürzt und der wegehalter wird wegen unzureichendem wegezustand zur teilhaftung verdonnert - und dann eben den biker, der in eigenverantwortung mit badeschlapfen und short herumfährt und teilschuld bei einem durch dritte verursachten unfall tragen muß. dem stehen ein sportlich ambitionierter richter, der selbst gerne downhill fährt und förster zum frühstück ißt oder einer, der sich auf urlaubsfahrt mit dem wohnanhänger schon immer über die krawallbrüder ohne db-eater geärgert hat, gegenüber. tatsächlich ist das (...jetzt ohne polemik) eine frage der heutigen gesellschaft, die auf der einen seite wegen abhanden gekommener eigenverantwortung nach immer neuen regulativen ruft (...und nach entsprechender exekutive), auf der anderen seite nach mehr individualität und selbstbestimmtheit. das geht sich irgendwie nicht aus und führt möglicherweise zu unterschiedlicher rechtssprechung bei gleichen fällen. auch das thema "eigenverantwortung auf kosten der allgemeinheit", wie auch Angelika anklingen hat lassen, ist diskussionswürdig. insbesondere im zusammenhang mit der immer öfter (auch von mir) kritisierten überregulierung unserer gesellschaft (...ich bin beamter und weiß wovon ich rede). wo wollen wir letztendlich hin? zu informeller "netiquette" für alles mögliche? zu deregulierung und rückkehr zur eigenverantwortung? in zeiten der günstigen rechtsschutzversicherungen ist für divergierende sichtweisen breiter raum vorhanden. - Er ist nicht der einzige Beamte hier. Und bezüglich "Unterton": Beamte sind meist die stärksten Systemkritiker, weil sie das System nämlich von innen und nicht nur vom Hörensagen KENNEN.
@Roland, Klaus, Kurt ... danke für eure Meinung!
hallo ta-gemeinde!
das mit der rechtssprechung (...wieder so ein schönes ung-wort) ist schon manchmal eigenartig. da gibt's den mountainbiker auf einer nicht freigegebenen forststraße - er stürzt und der wegehalter wird wegen unzureichendem wegezustand zur teilhaftung verdonnert - und dann eben den biker, der in eigenverantwortung mit badeschlapfen und short herumfährt und teilschuld bei einem durch dritte verursachten unfall tragen muß. dem stehen ein sportlich ambitionierter richter, der selbst gerne downhill fährt und förster zum frühstück ißt oder einer, der sich auf urlaubsfahrt mit dem wohnanhänger schon immer über die krawallbrüder ohne db-eater geärgert hat, gegenüber. tatsächlich ist das (...jetzt ohne polemik) eine frage der heutigen gesellschaft, die auf der einen seite wegen abhanden gekommener eigenverantwortung nach immer neuen regulativen ruft (...und nach entsprechender exekutive), auf der anderen seite nach mehr individualität und selbstbestimmtheit. das geht sich irgendwie nicht aus und führt möglicherweise zu unterschiedlicher rechtssprechung bei gleichen fällen. auch das thema "eigenverantwortung auf kosten der allgemeinheit", wie auch Angelika anklingen hat lassen, ist diskussionswürdig. insbesondere im zusammenhang mit der immer öfter (auch von mir) kritisierten überregulierung unserer gesellschaft (...ich bin beamter und weiß wovon ich rede). wo wollen wir letztendlich hin? zu informeller "netiquette" für alles mögliche? zu deregulierung und rückkehr zur eigenverantwortung? in zeiten der günstigen rechtsschutzversicherungen ist für divergierende sichtweisen breiter raum vorhanden.
las mich raten,... bist bestimmt ein kleiner beamter.
Es geht immer darum, wäre die Verletzung mit Schutzkleidung zu verhindern gewesen.
in Kurts Fall vermutlich nein.
Ich gehe mal davon aus, dass die Versicherungen nun mit dem Urteil im Rücken hier in Zukunft sagen werden, dass er mit einer entsprechenden gelben Weste aus dem Motorradzubehör gesehen worden wäre um so die Zahlungen zu kürzen. Ob sinnvoll oder nicht steht dabei auf einem ganz anderen Blatt.Der Oberste Gerichtshof in Ö hat entschieden:
Gottlob in Ö.
Fragt sich nur, ob das EU-rechtlich überhaupt zulässig ist, das Urteil!
Meiner Ansicht nach spinnen Richter, die solche Urteile fällen...
Das erinnert mich stark an die "Winterreifenpflicht" in D, die noch immer so bescheuert formuliert und umgesetzt ist, dass man nur "M+S" auf der Reifenflanke benötigt, das aber auf ALLE Reifen geprägt werden darf. Herzlichen Glückwunsch, ihr "intelligenten" Politiker! :(Der Oberste Gerichtshof in Ö hat entschieden:
Gottlob in Ö.
Eh. Nur hat sich der OGH dabei an Urteilen aus D orientiert. Also irgend so etwas gibts offensichtlich "bei euch" auch.Der Sportler, der sich für eine Risikosportart entschieden hat?
Dieser muss sich gesondert versichern. Selbst als Gleitschirmflieger muss ich eine extra Versicherung abschließen, obwohl ich es als sicherer halt als Motorradfahren....
Ich kenne mich mit gesetzestexten nicht wirklich aus, aber muss man hier nicht klar unterscheiden in "Mitschuld am Unfall" und "Mitschuld an den Unfallfolgen"?? Ich denke es geht hier um letzters. Das Tragen einer kurzen Hose kann nicht zur Mitschuld führen, dass mir die Vorfahrt genommen wird. Aber ich trage natürlich an den Unfallfolgen mitschuld, wenn 20qcm Haut vom Oberschenkel fehlen! In diese Richtung finde ich das Urteil absolut okay.
Genau meine Meinung.
So ein Urteil, ohne dem "Mitschuldigen" vorab genau aufzuzeigen, was der richtige Weg wäre ist einfach fahrlässig
Sorry, wem erklärt werden muss, dass das Tragen einer Motorradbekleidung statt einer Shorts im Falle eines Falles besser ist, dem sollte kein Führerschein ausgehändigt werden. Außerdem lernt man das doch in der Fahrschule.
Wenn ich richtig recherchiert habe, dann ist das Urteil in D bereits 10 jahre alt.
Es geht immer darum, wäre die Verletzung mit Schutzkleidung zu verhindern gewesen.
in Kurts Fall vermutlich nein.
Ich gehe mal davon aus, dass die Versicherungen nun mit dem Urteil im Rücken hier in Zukunft sagen werden, dass er mit einer entsprechenden gelben Weste aus dem Motorradzubehör gesehen worden wäre um so die Zahlungen zu kürzen. Ob sinnvoll oder nicht steht dabei auf einem ganz anderen Blatt.
In meinem ggstdl. Unfall gehe ich davon aus (das Unfallsachverständigengutachten ist ja immer noch nicht angefertigt) dass aufgrund des Verhaltens des Lenkers (Sperrlinie überfahren, Kurve geschnitten) er mich sehr wohl gesehen hat, und versucht hat noch vor mir in die Kreuzung einzufahren.
Aber selbst wenn das nicht der Fall ist ... dann hat er mich mglw. deswegen übersehen, weil ich durch die rel. breite A-Säule des PKW's einfach für ihn nicht zusehen gewesen bin - weil mich die A-Säule verdeckt hat. Da hilft auch keine gelbe Warnweste.
Es geht immer darum, wäre die Verletzung mit Schutzkleidung zu verhindern gewesen.
in Kurts Fall vermutlich nein.
Ich gehe mal davon aus, dass die Versicherungen nun mit dem Urteil im Rücken hier in Zukunft sagen werden, dass er mit einer entsprechenden gelben Weste aus dem Motorradzubehör gesehen worden wäre um so die Zahlungen zu kürzen. Ob sinnvoll oder nicht steht dabei auf einem ganz anderen Blatt.
In meinem ggstdl. Unfall gehe ich davon aus (das Unfallsachverständigengutachten ist ja immer noch nicht angefertigt) dass aufgrund des Verhaltens des Lenkers (Sperrlinie überfahren, Kurve geschnitten) er mich sehr wohl gesehen hat, und versucht hat noch vor mir in die Kreuzung einzufahren.
Aber selbst wenn das nicht der Fall ist ... dann hat er mich mglw. deswegen übersehen, weil ich durch die rel. breite A-Säule des PKW's einfach für ihn nicht zusehen gewesen bin - weil mich die A-Säule verdeckt hat. Da hilft auch keine gelbe Warnweste.
Ob die Warnweste da hilft oder nicht ist doch gar nicht die Frage ,,,
Die Frage ist, gegen was du als Opfer dich nachher verteidigen musst, wenn die Versicherung keinen Bock hat deine recht hohen Rehakosten zu tragen. So ein Urteil macht es nur wahrscheinlicher, dass man dir was "anhängen" kann.- Ich denke nicht das man bei einem Motorrad mit Licht damit durchkommt, das man wegen "Nicht gesehen" Mitschuld hat.
Wie hier schon mal erwähnt wurde, muß man zwischen Unfallschuld und Unfallfolgen differenzieren.
Mit einer Warnweste wird man eventuell gesehen, aber wegen der entstehen im Falle des Unfalles nicht weniger Unfallfolgen ( Brüche, Abschürfungen usw )
Das tut es wegen Protektoren oder Schutzkleidung.
Genau meine Meinung.
So ein Urteil, ohne dem "Mitschuldigen" vorab genau aufzuzeigen, was der richtige Weg wäre ist einfach fahrlässig
Sorry, wem erklärt werden muss, dass das Tragen einer Motorradbekleidung statt einer Shorts im Falle eines Falles besser ist, dem sollte kein Führerschein ausgehändigt werden. Außerdem lernt man das doch in der Fahrschule.
Ah schade, meine Aussage war wohl nicht präzise genug formuliert. Dachte das wäre im Zusammenhang klar.
Dann versuch ich es mal anders:
Natürlich sollte man entsprechende Schutzkleidung tragen. Da bin ich völlig der selben Meinung. Doch wenn man die Höhe von Versicherungszahlungen davon abhängig machen möchte, so muss man "Schutzkleidung" erstmal definieren. Es geht doch nicht an, dass jeder Hersteller drauf schreiben kann was er will, da entsprechende Normen fehlen.
Nicht jede im Zubehör verkaufte "Schutzkleidung" kann man mit gesundem Menschenverstand auch als solche bezeichnen.
Schaut man sich z.B. mal die Handschuhe im Motorradzubehör an, so fällt einem schnell auf, dass da im unteren Preissegment standard Handschuhe verkauft werden, die keinerlei Sonderschutz der Knöchel, etc. bieten.
Da wird bei Hosen und Jacken mit besonders abriebfesten Fasern geworben. Wer bitte prüft die Aussagen auf Richtigkeit!? Da hängen zwischen schweren, mit Pads ausgestattete Jeans ebenso dünne und leichte Jeans rum die zum Motorradfahren beworben werden. Sind diese "standard" Jeans mit Motorradbildchen auf dem Etikett jetzt Schutzkleidung oder nicht? Ich persönlich beantworte mir die Frage natürlich klar mit NEIN, aber das muss nicht jeder so sehen. Und so muss bei dieser Art von Rechtsprechung einfach die Kleidung für den Kunden als solche klar gekennzeichnet werden. Es fängt doch schon bei der einfachen frage an, ob und wie viele Protektoren in die Kleidung gehören.
Bei Helmen gibt es schließlich solche genormten Prüfverfahren samt entsprechender Kennzeichnung.
So lange es da keine genauen Regelungen gibt, bleibt die abschließende Beurteilung dem Richter überlassen. Dem einen reicht, was dem anderen noch viel zu wenig ist. Der eine findet eine schwarze Lederjacke von C&A ausreichend während der andere Protektorenklamotten von Vanucci mit Warnweste drüber fordert.
Prüfnormen mit kennzeichnung gehören her oder solche Urteile abgeschafft ...- Stimmt, wir benötigen im leben überall REgulierungen und Normen, um glücklich und zufrieden zu sein.
1984 war ein Buch, und keine Anleitung wie man es macht !!!! Stimmt, wir benötigen im leben überall REgulierungen und Normen, um glücklich und zufrieden zu sein.
Denke, das ist sarkastisch gemeint?
Wenn das auf mich bezogen ist, so dann hier noch mal ganz deutlich:
Das ist nicht meine Aussage. Ich sage etwas ganz anderes.
"Prüfnormen mit kennzeichnung gehören her oder solche Urteile abgeschafft ..."
1984 war ein Buch, und keine Anleitung wie man es macht !!!!
Hab ich nicht gelesen ...- Off Topic On
1984 war ein Buch, und keine Anleitung wie man es macht !!!!
Wir sind aber schon recht nah dran, wenn nicht sogar schon darüber hinaus.
[quote="Blitzbirne]1984 war ein Buch, und keine Anleitung wie man es macht !!!!
Hab ich nicht gelesen ...
[/quote]
War in den frühen 80igern (zumindest in Österreich) DAS Standardwerk, das man im Deutsch-/Englischunterricht lesen musste um dann entsprechende Schularbeiten zu schreiben. Ist von George Orwell. Wäre in der Retrospektive heute wahrscheinlich auch wieder interessant zu lesen, um zu sehen, wie man/einer sich damals - nämlich Ende der 1940er Jahre - die Zukunft vorgestellt hat. Er hat damals schon den "Großen Bruder" vorweg genommen - "Big Brother is watsching you."
Ebensolche Standards waren dann noch die "Farm der Tiere" ... "Alle sind gleich, nur manche sind gleicher. - All ar equal, but some are more equal." - nämlich die Schweine *ggg* und "Schöne, neue Welt" von Aldous Huxley (ich hoffe, ich hab das jetzt richtig geschrieben).
Off Topic off - @hante (...bist wohl ein kleiner beamter)
dazu darf ich folgendes ausführen: 185 cm groß reicht nicht? wie groß ist aus deiner sicht ein "großer"?
oder geht's hier unnötigerweise um "wichtigkeit", wie auch immer die definiert sei (...je nach ego wahrscheinlich). aus meiner nunmehr 28jährigen berufserfahrung darf ich hiermit festhalten: niemand ist wirklich wichtig (...schon gar nicht diejenigen, die sich selbst dafür halten) und ersetzbar ist jeder sowieso. die wahren chefs machen sich entbehrlich, denn das ist die kunst im management. keine sorge, bin jetzt weder eing'schnappt noch ang'rührt und kann mir (...aufgrund meiner position) den humor locker leisten.
zurück zum thema: 1984 ist ein guter ansatz zur diskussion, habe das selbst als junger mensch verschlungen (...auch ohne anordnung vom englischprof). vieles davon ist so unheimlich (...im buchstäblichen sinn des wortes) wahr geworden. hängt meines erachtens auch mit der gefühlt zunehmenden akzeptanz autoritärer erscheinungen zusammen. es scheint so einfach und bequem: man muß sich nicht selbst sorgen, es sorgt ja eine/einer für uns, die/der weiß, wo's lang geht. selbstbestimmtheit und demokratisches denken gehören für mich irgendwie zusammen - aber "bequem" ist das nicht. was heißt das für uns individualisten (= biker) ? RAUS AUS DER KOMFORTECKE! - Danke für eure Meinungen und für die interessante zivilisierte Diskussion!
Ja, auch ich habe in der Schule 1984 und Brave New World gelesen, den Film "Brazil" kennt man auch dazu. Und ich weiß aus meinem Beruf, dass vieles (mehr als man glaubt) davon wahr geworden ist ...
Tatsache ist doch, dass mit solchen Rechtsprechungen die Eigenverantwortung wieder mehr dem Lenker zugeschoben wird: Du kannst anziehen, was du willst (kurze Hose) oder du für richtig hältst (zB Lederjacke vom C&A), aber für die Folgen musst du eventuell selbst aufkommen...
oder?
Grundsätzlich kein schlechter Ansatz in Richtung Eigenverantwortung.
Angelika, die auf Kürzeststrecken in der Stadt oder bei +40 Grad im Süden auch in der Freizeitkleidung fährt.