Hi,
bin heute auf einer kleinen Tour durch den Taunus ~150km durch ein Minikaff gefahren und am Ende einer Straße war das Kaff fertig und es ging in Felder über. Um die gingen wie üblich Feldwege. Da keine Schilder von wegen "Forst- und Landwirtsverkehr frei" da waren bin ich halt mal n Stück drauf gefahren. Nach etwas 200m hatn Wald angefangen und davor war eine Gabelung mit einem Weg in den Wald rein, da war ein Einfahrtsverbotschild mit "Anlieger frei" und einem Weg am Wald entlang ohne jegliche (Verbotsschilder).
Den ohne bin ich dann entlang gefahren im Glauben, dass ich so schnell im nächsten Kaff lande. Dummerweise stand ich irgendwann mitten im Wald. Bin dann einfach den Wegweisern gefolgt und irgendwann in nem Kaff rausgekommen. Da stand dann das Einfahrtsverbotschild mit "Land- und Forstwirtschaft frei" wie ich es bei der Einfahrt eigentlich gesucht aber nicht gefunden habe.
Weiß jemand ob mein Handeln unrecht war? Bin nur auf den befestigten Wander bzw Forstwegen gefahren, also wo eh durch die Traktoren etc zwei feste Spurrinnen waren. Bin 2-3 Wanderern und 1 Mountainbiker begegnet, hab da natürlich immer langsam gemacht und die haben sich auch nicht beschwert.
Ist es denn grundsätzlich verboten Feld- bzw Waldwege mit Kraftfahrzeugen zu befahren wenn es nicht durch Schilder verboten wird?
Off-Topic: Einfahren in Wald erlaubt?
- Hi,
kurz gegoogelt:
http://www.offroadforen.de/vb/showthread.php?1139-Endurofahren-im-Wald
http://bussgeldkatalog-forum.de/dasforum/archive/index.php?t-24416.html
Ein Glück dass das Nummernschild immer das Erste ist, was bei der Einfahrt in einen Wald durch Schlamm verdreckt wird...so dicht wie die Dinger am Hinterrad montiert sind...
Ich weiss schon warum ich nicht mehr in Deutschland lebe :D
Grüssle, Tobi - Fahr ich oft rum im Wald und mein Anliegen ist die Gegend zu Erkunden, wenn man nicht so flott fährt und auch keinen argen Krach macht und die Leute denen man begegnet freundlich nickt oder winkt, passiert zumindest bei uns rum nix. Klar ein übereifriger Jäger der sich wichtig tun muss, gibts hier auch aber bisher hatte ich noch keine Anzeigen oder Strafbefehle.
- @ta-rider: Naja damit das Nummernschild verdreckt musst du entweder abseits der Wege fahren was auf jedenfall zu Problemen führen wird oder nach Regentagen fahren. Bei mir ist trotz kleinerer Pfützen nicht viel zu erkennen von außen, nur am Schutzblech bzw Schmutzfänger bischen. Aber bin auch net über 50kmh gefahren, hatte keine Lust durch die Auswaschungen vom Regen in den Spurrinnen zu stürzen. Und die Anakees sind ja bekanntlich nicht so die Offroadreifen.
Ich weiss schon warum ich nicht mehr in Deutschland lebe :D
Grüssle, Tobi
Bist du jetzt etwa in Südamerika geblieben oder was ?
Gruß: Frank- Hallo zusammen,
Ich kenne solche Probleme vom Modellfliegen - es gibt eine Menge Feld- oder auch Waldwege, welche von der einen Seite ein entsprechendes Verbotsschild tragen, von der anderen Seite her befahren aber nicht.
Aus meiner Sicht gilt folgendes: Wenn ich auf die Straße / Weg / Feldweg kommen kann, ohne ein Verbotsschild zu passieren, dann halte ich mich da legal auf. Verbotsschilder können sein: Einfahrt für Fahrzeuge aller Art verboten, Waldweg befahren verboten (das rechteckige mit dem grünen Rand, wo auch z.T. Reiter bzw. Kutschen erwähnt sind) sowie natürlich Motorräder verboten, etc.
Neben dem was die StVO als legal bezeichnet (=Kein Verbotsschild überfahren) gibts natürlich noch andere Gesetze - in einem Naturschutzgebiet (Schwäbische Alb ist z.B. eines) ist z.B. häufig per se und generell alles verboten, was irgendwie die Natur stören könnte. Da kann es also sein, das man zwar legal auf einem Weg reinfahren kann, dann aber den Weg nicht verlassen darf - auch kein klitzekleines bisschen.
Zudem ists natürlich so, wo kein Kläger, da kein Richter - wer also mittem im Wald und obwohl legal reingefahren vor dem Jäger oder Förster Wheelies übt oder den Waldweg mit dem Hinterreifen umgräbt, der wird eher Probleme bekommen als derjenige, der langsam am Förster vorbeifährt und ggf. noch frägt "Sie, entschuldigen Sie, ich hab mich total verfahren, wo gehts den hier nach Kaffenhausen ?".
Solong,
Gruß Frank - Auto/Motorradfahren im Wald
........ist grundsätzlich verboten!
Das Fahrverbot für Kraftfahrzeuge im Wald gilt auch dann, wenn einWaldweg nicht durch ein Verkehrsschild oder eine rot - weiße Absperrschranke für jeden ersichtlich gesperrt ist. Ausgenommen davon sind die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Parkplätze, so z. B. die Kreisstraße 29 und die Zufahrtsstraßen zu den Forsthäusern. Beachten Sie bei jedem Abstellen Ihres Autos in Waldesnähe auch, dass Sie dadurch die Zufahrt für Löschfahrzeuge für den Waldbrandfall oder Holztransportfahrzeuge nicht blockieren. Denken Sie auch daran, dass jederzeit Rettungsfahrzeuge Waldwege befahren müssen Nur Berechtigte z. B. die Waldbesitzer, Förster, Jäger oder Holzfuhrleute, dürfen auch die Waldwege befahren.